Familenrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Familenrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

gibt es eine Regelung oder entsprechende Rechtsprechung, die Ansprüche dahingehend gewährt, dass ein Pflegeheim gegenüber allen Familienzweigen Auskunft erteilen muß?

klingt vielleicht etwas kompliziert, stellt sich aber wie folgt dar:

A ist in ein Pflegeheim eingeliefert worden. A hat zwei Söhne B und C.

C hat einen Sohn.

C starb.

B regelte die Einweisung ins Pflegeheim.

Er wird als nächster Angehöriger bei gesundheitlichen Veränderungen informiert.

Steht dieses "Informationsrecht" auch dem anderen Familienzweig, d.h. dem Sohn des C zu?
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Vielleicht hilft das weiter: KG NJW-RR 1988, 1226 (Kontaktaufnahmerecht unter nahen Verwandten)
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
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