Hallo,
gibt es eine Regelung oder entsprechende Rechtsprechung, die Ansprüche dahingehend gewährt, dass ein Pflegeheim gegenüber allen Familienzweigen Auskunft erteilen muß?
klingt vielleicht etwas kompliziert, stellt sich aber wie folgt dar:
A ist in ein Pflegeheim eingeliefert worden. A hat zwei Söhne B und C.
C hat einen Sohn.
C starb.
B regelte die Einweisung ins Pflegeheim.
Er wird als nächster Angehöriger bei gesundheitlichen Veränderungen informiert.
Steht dieses "Informationsrecht" auch dem anderen Familienzweig, d.h. dem Sohn des C zu?
Familenrecht
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