Hab da mal ne frage muss man die AGB's und das Impruessum getrennt von einander anzeigen auf einer HP oder Forum oder kann man die AGB'S auch im Impressum unter bringen?
LG tabita
AGB's und Impressum
Moderator: Verwaltung
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AGBs müssen als solche deutlich erkennbar sein und dürfen für den Vertragspartner nicht überraschend sein, also bspw. nicht an einem Ort auftauchen, wo er es nicht zu erwarten braucht. Das würde ich hier beim Impressum annehmen. Normalerweise erwartet man dort nur Angaben über Autor, Verlag, Anschrift etc. zu finden, nicht aber die AGBs. Folge wäre dann, dass diese gar nicht Vertragsbestandteil werden! Vgl. §§ 305 II und 305c I BGB.
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Prinzipiell spricht rechtlich nichts dagegen - man darf auf die Impressums-Seite noch weitere Informationen packen und es ist nicht verkehrt, bei seinen AGB auch Informationen über den Verwender unterzubringen - besonders ratsam finde ich es aber nicht, da zwangsläufig die Übersichtlichkeit leidet.
Auf jeden Fall sollte das Impressum klar als Impressum, die AGB (oder AGBs, geht beides, aber NIE AGB's!) ebenfalls klar also solche beschriftet sein - selbstverständlich muss sich beides aus dem Link/Button der auf die Seite verweist ergeben. Werden die AGB hinter das Impressum gepackt, so sollte man sicherstellen dass auch bei kleinen Bildschirmen noch zu sehen ist dass da am Ende die AGB noch kommen. Gibt es einen Bestellvorgang in dem noch einmal auf die AGB verwiesen wird sollte man direkt runter zu den AGB springen.
Ich würde sowas aber allenfalls machen, falls die AGB UND das Impressum sehr kurz sind und es wichtige designerische Gründe dafür gibt.
Jo
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http://netz-und-gesetz.de
Auf jeden Fall sollte das Impressum klar als Impressum, die AGB (oder AGBs, geht beides, aber NIE AGB's!) ebenfalls klar also solche beschriftet sein - selbstverständlich muss sich beides aus dem Link/Button der auf die Seite verweist ergeben. Werden die AGB hinter das Impressum gepackt, so sollte man sicherstellen dass auch bei kleinen Bildschirmen noch zu sehen ist dass da am Ende die AGB noch kommen. Gibt es einen Bestellvorgang in dem noch einmal auf die AGB verwiesen wird sollte man direkt runter zu den AGB springen.
Ich würde sowas aber allenfalls machen, falls die AGB UND das Impressum sehr kurz sind und es wichtige designerische Gründe dafür gibt.
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