AGB's und Impressum

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

AGB's und Impressum

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hab da mal ne frage muss man die AGB's und das Impruessum getrennt von einander anzeigen auf einer HP oder Forum oder kann man die AGB'S auch im Impressum unter bringen?

LG tabita
Nimm2
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Beitrag von Nimm2 »

:silly:
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

AGBs müssen als solche deutlich erkennbar sein und dürfen für den Vertragspartner nicht überraschend sein, also bspw. nicht an einem Ort auftauchen, wo er es nicht zu erwarten braucht. Das würde ich hier beim Impressum annehmen. Normalerweise erwartet man dort nur Angaben über Autor, Verlag, Anschrift etc. zu finden, nicht aber die AGBs. Folge wäre dann, dass diese gar nicht Vertragsbestandteil werden! Vgl. §§ 305 II und 305c I BGB.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eine Gemeinsamkeit zwischen beiden gibt es aber schon:
Habe mal gelesen, dass sowohl ein Impressum als auch eventuell vorhandene AGB von jeder einzelnen Seite der HP aus erreichbar sein müssen. Es muss also immer einen Button/Link zu den beiden Sachen geben.
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Wenn man´s so sieht, dann wäre es nicht mehr überraschend und wohl auch zumutbar den Link zu nutzen. das bedeutet aber auch, dass ein solcher Hinweis/Link notwendig ist...!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Prinzipiell spricht rechtlich nichts dagegen - man darf auf die Impressums-Seite noch weitere Informationen packen und es ist nicht verkehrt, bei seinen AGB auch Informationen über den Verwender unterzubringen - besonders ratsam finde ich es aber nicht, da zwangsläufig die Übersichtlichkeit leidet.

Auf jeden Fall sollte das Impressum klar als Impressum, die AGB (oder AGBs, geht beides, aber NIE AGB's!) ebenfalls klar also solche beschriftet sein - selbstverständlich muss sich beides aus dem Link/Button der auf die Seite verweist ergeben. Werden die AGB hinter das Impressum gepackt, so sollte man sicherstellen dass auch bei kleinen Bildschirmen noch zu sehen ist dass da am Ende die AGB noch kommen. Gibt es einen Bestellvorgang in dem noch einmal auf die AGB verwiesen wird sollte man direkt runter zu den AGB springen.

Ich würde sowas aber allenfalls machen, falls die AGB UND das Impressum sehr kurz sind und es wichtige designerische Gründe dafür gibt.

Jo
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