Hallo zusammen
Vater lässt sein Kind verhungern. Die Idee hatte er vom Nachbarn.
V --> 212, 13 ( da als Vater nach 1626 Garant)
N --> 212, 13, 26
OTB
-v.r. Haupttat +
- bestimmen +
STB
- Vorsatz +
Tatbestandsannex:
mglw. Tatbestandsverschiebung 28 II
Anwendbar?
+, da Garantenstellung = besonderes persönliches Merkmal
28 I oder 28 II?
28 I, da strafbegründend
--> keine Verschiebung
So, versteh ich ja alles, aber ist es nicht ziemlich unnötig die mögliche Verschiebung zu prüfen, denn wohin hätte denn verschoben werden sollen? von 212, 13, 16 zu 212, 26 oder wie?
Danke
Grüße Sandra
Tatbestandsverschiebung
Moderator: Verwaltung
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