Notwehr/Notstand
Moderator: Verwaltung
Notwehr/Notstand
Worin besteht denn der Unterschied zwischen Notwehr und Notstand?
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Schau mal in den Tröndle / Fischer an die folgenden Stellen:
Vor §32 Rn.1a
§32 Rn.1a
§34 Rn.1a
Da gibt es im übrigen jede Menge an Literatur auch zur Abgrenzung von §32 und §34 StGB (inkl. Defensiv- und Aggressivnotstand).
Bei Interesse lasse ich Dir auch gerne ein Skript aus meiner AG zu dieser Thematik zukommen. Einfach per PN melden.
Gruß
bilguer
Vor §32 Rn.1a
§32 Rn.1a
§34 Rn.1a
Da gibt es im übrigen jede Menge an Literatur auch zur Abgrenzung von §32 und §34 StGB (inkl. Defensiv- und Aggressivnotstand).
Bei Interesse lasse ich Dir auch gerne ein Skript aus meiner AG zu dieser Thematik zukommen. Einfach per PN melden.
Gruß
bilguer
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Das ist aber total falsch.DJ_Flipper hat geschrieben:also, um es mal kurz zu fassen.
Wenn jemand Notwehr begeht, dann geht die Gefahr von einem Menschen aus.
Bei Notstand jedoch geht die Gefahr von einer Sache(z.B. Hund) aus
Zwar behandelt der Notstand des § 904 BGB diesen Fall, bei einem Notstand nach §§ 34, 35 StGB oder § 228 BGB kann die Gefahr aber auch vom Menschen ausgehen.
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