Rücktritt vom Versuch mit gleichzeitiger gerechtfertigter Sachbeschädigung?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Rücktritt vom Versuch mit gleichzeitiger gerechtfertigter Sachbeschädigung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Folgender Sachverhalt:

T will O töten, indem er die Treppe, die O benutzen muss, derart manipuliert, dass sie einstürzt, wenn O sie benutzt.

Als O schon auf der Treppe ist, bekommt T Gewissensbisse und beschließt, ihn doch zu retten. Dies tut er auch, indem er ihm am Jackenärmel packt und gerade noch rechtzeitig von der Treppe wegreißen kann. (Insofern unproblematisch Rücktritt vom Versuch)

Blöd ist nur, dass dabei die Jacke des O zerreißt, was T aufgrund des beachtlichen Gewichts des O auch als durchaus wahrscheinlich vorhergesehen hatte. Dennoch hatte er nur (noch) diese ("Rettungs")-Möglichkeit gesehen.

Wie hat sich T strafbar gemacht?



Objektiver TB Sachbeschädigung (+), subj. TB wohl auch recht unproblematisch (+): dolus eventualis.

Frage nur: Hat er nach § 34 StGB gerechtfertigt gehandelt? Warum ja, warum nein?
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Oh, mal sehen... Die h.M. schließt meines Wissens § 34 nicht schon deshalb aus, weil der Notstandstäter die Notstandslage selbst verursacht hat (vgl dagegen § 35 I 2 beim entschuldigenden Notstand). Allerdings spielt der Ursprung der Gefahr bei der Interessenabwägung eine Rolle.
Somit müsste im Ergebnis wohl eine Rechtfertigung verneint werden.

Die Gegenansicht hält zwar die konkrete Tat für gerechtfertigt, knüpft den Strafvorwurf dann aber an die schuldhafte Verursachung der Notstandslage an (actio illicita in causa!!).

So hab ich das noch im Hinterkopf. Ansonsten müsstest du mal in einem Kommentar oder einem größeren Lehrbuch nachschlagen. Oder es findet sich hier ein Experte, der sich damit besser auskennt :wink2:.


grtz
BuggerT
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