Gültigkeit einer Vollmacht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Gültigkeit einer Vollmacht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Einmal angenommen ein Kaufmann erteilt seinem Angestellten eine Vollmacht in der steht, dass er die Vollmacht hat zu verkaufen und sauber zu machen und das auch am Sonntag (wird nicht explizit genannt, ist aber mit inbegriffen).

Gem. § 24 I LadSchlG stellt dies eine Ordnungswidrigkeit da.

Wird dadurch nun die komplette Vollmacht ungültig, oder ist die Vollmacht grds. wirksam, nur am Sonntag nicht., oder bleibt die Vollmacht im ganzen wirksam und nur der Kaufmann muss die Ordnungswidrigkeit vertreten?
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Eine Vollmacht zum "Sauber machen" macht nicht wirklich Sinn :wink2:. Und so leid es mir tut, aber es ist halt immer noch dieselbe HA wie im anderen Thread :-w .


grtz
BuggerT
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