Kann man ein Einverständnis widerrufen?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Calmy
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1509
Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57

Kann man ein Einverständnis widerrufen?

Beitrag von Calmy »

Titel ist wohl aussagekräftig genug ;)...

Mir wurde die Eröterung dieser Möglichkeit in der HA angekreidet. Bin aber der Meinung, dass es durchaus möglich ist... Wie soll das denn auch anders gehen? Das Einverständnis kann doch nicht für immer und ewig gelten...
"Also hopphopp!"
Lacan
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1896
Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Lacan »

Ich sag mal so: es ist undenkbar, dass das nicht möglich ist. Die Frage ist aber, ob der Widerruf dem anderen rechtzeitig zugehen konnte.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Benutzeravatar
bilguer
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2753
Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von bilguer »

Meinst Du z.B. die Einwilligung als Einverständnis oder etwas gänzlich anderes?

Gruß
bilguer
Benutzeravatar
Calmy
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1509
Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57

Beitrag von Calmy »

Ich meine das Einverständnis als Einverständnis (als Pendant zur Einwilligung)...
"Also hopphopp!"
Benutzeravatar
bilguer
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2753
Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von bilguer »

Ich habe deswegen gefragt, weil ich versucht habe, Deine Frage bezogen auf einen Tatbestand einzugrenzen.

Bei einer Einwiligung, wie z.B.in §228 StGB ist diese selbstverständlich jederzeit widerrufbar. Dies folgt bereits aus den allgemeinen Voraussetzungen der Einwilligung.

Ich vermute einmal, dass dies dann auch ähnlich für ein Einverständnis, wie z.B. in §123 StGB gilt, wobei
1. ich nichts passendes auf die Schnelle hierzu gefunden habe und
2. man im Einzelfall bestimmt wieder differenzieren muss.

Gruß
bilguer
Benutzeravatar
Calmy
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1509
Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57

Beitrag von Calmy »

Habe bisher auch nichts gefunden.
Der Kommentar des Korrektors: "Wie geht das denn?" ist wenig aufschlussreich :)... Am Besten ich frage ihn mal persönlich!
"Also hopphopp!"
Christoph
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1375
Registriert: Dienstag 23. August 2005, 20:41
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von Christoph »

bilguer hat geschrieben:Bei einer Einwiligung, wie z.B.in §228 StGB ist diese selbstverständlich jederzeit widerrufbar. Dies folgt bereits aus den allgemeinen Voraussetzungen der Einwilligung.
Hab grad keine Möglichkeit es zu überprüfen, aber der wesentliche Unterschied zur Einwilligung ist doch gerade, dass das Einverständnis tatsächlicher Natur ist. Ich könnte mir entsprechend vorstellen, dass es lediglich den Wegfall des natürlichen Willens des Opfers braucht, nicht jedoch einen nach außen manifestierten "Widerruf", der ja sowieso nur deklaratorisch wäre.
Antworten