Anspruchsgrundlage finden

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Anspruchsgrundlage finden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sportredakteur A berichtete seit Wochen schlecht über den Fussblallverein B. Darauhin wies der B-Verein die Kartenverkäufer an, dem A keine Karte zu verkaufen, damit er die Spiele des Vereins sieht. A

Hat A ein Recht auf den Kauf einer Karte?

Weiss zwar schon welche Anspruchsgrundlage in Frage kommt und was das Ergebnis ist. Hat lange gedauert bis ich diese gefunden habe ( da nie genutzt). Mal sehen was so eure Vorschläge sind und wie lange ihr braucht. :)
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mir fällt da irgendwie sofort § 823 I iVm. APR ein.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

826 BGB i. V. m. den Gedanken Art. 3, 5, 12 GG.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja, schlafkatze hats mal wieder erfasst. :D

@Bedoug

Wie nkommst du denn auf § 823???
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

@Bedoug

Wie nkommst du denn auf § 823???
Ehrlich gesagt, darüber grübele ich auch gerade. Irgendwie passt das alles nicht, was ich dazu finde.
Aber vielleicht she ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht! :-k

Gruß
bilguer
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

wie über die Normenkette soll A es möglich sein eine Karte zu erwerben?! Steht das nicht im Widerspruch zur Privatautonomie?! Schließlich soll sich der vertragsschließende aussuchen dürfen mit wem er wie kontraktiert. Schließlich kann man den Verein ja auch nicht über §826 dazu zwingen Karten an einen Randalierer R zu verkaufen... Oder sehe ich das falsch?!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also gut zu wissen dass ich nicht der einzige bin, dem die Anspruchsgrundlage nicht sofort eingefallen ist.

§ 826

1) Schadenszufügung
Liegt in Form der Verweigerung eines Vertragsschlusses vor (+)

2) Vorsätzlich
LIegt auch vor (+)

3) Gegen die guten Sitten verstoßende Weise
Hier kommt es dann zur Abwägung zwischen der Eigentumsfreiheit des Vereins und der Meinungsfreiheit des Redakteurs/Reporters
Und hat Meinungsfreihgeit Vorrang...Muss man halt etwas argumentieren.

Demnach liegt Sittenwidrigkeit vor.

Privatautonimie und Privatfreiheit ist zwar ein Argument, aber Fussballvereine haben ja eine Art MOnopolstellung, so dass hier ein Kontrahierungszwang zu bejahen ist.
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

Naja der Redakteur könnte doch in ein Auswärtsspiel gehen und dann bei der gegnerischen Manschaft die karten kaufen... Monopolstellung... Nagut... aber trotzdem schöne AGL ;)
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Manos

Naja, stell dir mal vor, der Redakteur berichtet über alle Vereine negativ. Dann kann er ja zu gar keinem Spiel mehr hingehen. Wo kommen wir denn dann hin? :D
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Beitrag von Manosfighter »

stell dir mal vor du benimmst dich bei allen Lebensmittelläden so... sind die denn gezwungen mit dir zu kontraktieren? Nagut die Pressefreiheit ist wohl ein Argument... :D
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Baron
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Beitrag von Baron »

Manosfighter hat geschrieben:stell dir mal vor du benimmst dich bei allen Lebensmittelläden so... sind die denn gezwungen mit dir zu kontraktieren? Nagut die Pressefreiheit ist wohl ein Argument... :D
die erhaltung der lebensgrundlage durch nahrung aber nicht.... oder wie ? :)
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Hast Du für Deine Ansicht auch entsprechende Literatur oder Rechtsprechung gefunden?

Einfach nur so vom Durchlesen her (ohne entsprechendes Wissen :D ), empfinde ich die Lösung als nicht völlig überzeugend, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Gruß
bilguer
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also Lit. und Rspr. habe ich nicht. Ich bin die Lösung aber mit dem Prof. durchgegangen, und er hat gemeint, hier liegt ein Kontrahierungszwang vor.

Wueso überzeugt meine Lösung nicht?

Was wäre denn dein Vorschlag bzw. Lösungsweg?
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

Klassiker: RGZ 133, 388
Erdenmüller, Der unliebsame Kritiker, NJW 1991, 1439
jüngstes: OLG Köln NJW-RR 2001, 1051 Hausverbot für kritischenSportjournalisten unwirksam
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j 20.07.07
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Beitrag von schlafkatze »

Manosfighter hat geschrieben:stell dir mal vor du benimmst dich bei allen Lebensmittelläden so... sind die denn gezwungen mit dir zu kontraktieren? Nagut die Pressefreiheit ist wohl ein Argument... :D
Presse-, Meinungs- und Berufsfreiheit ist ja wohl ein bisschen was anderes als einem Randalierenden Kunden in einem von tausend Läden Hausverbot zu erteilen.
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j 20.07.07
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