[ArbeitsR] Kündigung ohne Grund?
Moderator: Verwaltung
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Re: [ArbeitsR] Kündigung ohne Grund?
Nein.Manosfighter hat geschrieben:Reicht dir §1 i.V.m. §5 BUrlG nicht aus.Manolaw hat geschrieben: Zum Urlaub: Wo ist denn der Urlaub für geringfügige Beschäftigung geregelt? Im BUrlG steht jedenfalls nichts in der Hinsicht (Mindesturlaub = 24 Tage).
Passt nicht.
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okay ich versuch es mal ...
der terminus "geringfügige beschäftigung" ist doch ein soz.vers.rechtl. begriff, der nur aussagt, dass diese beschäftigungen soz.vers.frei sind. im übrigen ändert es m.e. nichts an der tatsache, dass es sich bei geringfügig beschäftigten um arbeitnehmer im sinne des § 1 BUrlG handelt.
der terminus "geringfügige beschäftigung" ist doch ein soz.vers.rechtl. begriff, der nur aussagt, dass diese beschäftigungen soz.vers.frei sind. im übrigen ändert es m.e. nichts an der tatsache, dass es sich bei geringfügig beschäftigten um arbeitnehmer im sinne des § 1 BUrlG handelt.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Das denke ich ja auch.TaxMan hat geschrieben:der terminus "geringfügige beschäftigung" ist doch ein soz.vers.rechtl. begriff, der nur aussagt, dass diese beschäftigungen soz.vers.frei sind. im übrigen ändert es m.e. nichts an der tatsache, dass es sich bei geringfügig beschäftigten um arbeitnehmer im sinne des § 1 BUrlG handelt.
Nach dem BUrlG ist der Befund eigentlich eindeutig.
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nochmal zurück auf den anteiligen urlaub von geringf. besch.
wenn einem geringf. besch., der bspw. 2 x die woche arbeitet, die in § 3 I genannten 24 werktage urlaub zustünden, würde er somit 12 wochen urlaub im jahr haben. der wille des gesetzgebers war es allerdings, dass ein arbeitnehmer mind. 4 (zusammenhängende) wochen urlaub im jahr hat. also muss dem GB (geringf. besch.) der urlaubs anspruch auf 8 Urlaubstage p.a. gekürzt werden.
oder hab ich nen denkfehler ?!
wenn einem geringf. besch., der bspw. 2 x die woche arbeitet, die in § 3 I genannten 24 werktage urlaub zustünden, würde er somit 12 wochen urlaub im jahr haben. der wille des gesetzgebers war es allerdings, dass ein arbeitnehmer mind. 4 (zusammenhängende) wochen urlaub im jahr hat. also muss dem GB (geringf. besch.) der urlaubs anspruch auf 8 Urlaubstage p.a. gekürzt werden.
oder hab ich nen denkfehler ?!
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wo hab ich denn was .... EDIT ... da bist mir zuvor gekommen ... wollte dich grad noch fragen wo ich was von 12 Urlaubstagen geschrieben habe ....Manolaw hat geschrieben:Ach so.
Aus 8 Urlaubstage werden 24 Werktage Urlaubszeit.
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ah okay ... wieder was gelernt ...
aber verblüffend wieviel aus meiner ArbR vorlesung hängen geblieben ist ... oder vll. liegt es auch daran, dass ich öfters mit ArbR aus beruflichen Gründen (Lohnbuchhaltung) in Berührung komme
aber verblüffend wieviel aus meiner ArbR vorlesung hängen geblieben ist ... oder vll. liegt es auch daran, dass ich öfters mit ArbR aus beruflichen Gründen (Lohnbuchhaltung) in Berührung komme
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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist es besser 5 Tage die Woche 2h zu arbeiten, als 1 Tag die Woche 10h zu arbeiten. Weil man in der ersten Variante einfach mehr Urlaubstage bekommt?!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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