[ArbeitsR] Kündigung ohne Grund?

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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

Achso ja und für die Kleinen unter uns:
§19 JArbSchG :D
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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Re: [ArbeitsR] Kündigung ohne Grund?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Manosfighter hat geschrieben:
Manolaw hat geschrieben: Zum Urlaub: Wo ist denn der Urlaub für geringfügige Beschäftigung geregelt? Im BUrlG steht jedenfalls nichts in der Hinsicht (Mindesturlaub = 24 Tage).
Reicht dir §1 i.V.m. §5 BUrlG nicht aus.
Nein.

Passt nicht.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

okay ich versuch es mal ...

der terminus "geringfügige beschäftigung" ist doch ein soz.vers.rechtl. begriff, der nur aussagt, dass diese beschäftigungen soz.vers.frei sind. im übrigen ändert es m.e. nichts an der tatsache, dass es sich bei geringfügig beschäftigten um arbeitnehmer im sinne des § 1 BUrlG handelt.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

TaxMan hat geschrieben:der terminus "geringfügige beschäftigung" ist doch ein soz.vers.rechtl. begriff, der nur aussagt, dass diese beschäftigungen soz.vers.frei sind. im übrigen ändert es m.e. nichts an der tatsache, dass es sich bei geringfügig beschäftigten um arbeitnehmer im sinne des § 1 BUrlG handelt.
Das denke ich ja auch.

Nach dem BUrlG ist der Befund eigentlich eindeutig.
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Beitrag von TaxMan »

nochmal zurück auf den anteiligen urlaub von geringf. besch.

wenn einem geringf. besch., der bspw. 2 x die woche arbeitet, die in § 3 I genannten 24 werktage urlaub zustünden, würde er somit 12 wochen urlaub im jahr haben. der wille des gesetzgebers war es allerdings, dass ein arbeitnehmer mind. 4 (zusammenhängende) wochen urlaub im jahr hat. also muss dem GB (geringf. besch.) der urlaubs anspruch auf 8 Urlaubstage p.a. gekürzt werden.

oder hab ich nen denkfehler ?!
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hab ich jetzt nicht kapiert.
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Beitrag von TaxMan »

der GB braucht doch nur 2 urlaubstage (bei einer 2 tage woche) um eine komplette woche urlaub zu haben.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ach so.

Aus 8 Urlaubstagen werden 24 Werktage Urlaubszeit.
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Beitrag von TaxMan »

Manolaw hat geschrieben:Ach so.

Aus 8 Urlaubstage werden 24 Werktage Urlaubszeit.
wo hab ich denn was .... EDIT ... da bist mir zuvor gekommen ... wollte dich grad noch fragen wo ich was von 12 Urlaubstagen geschrieben habe ....
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, sorry. Da bin ich mit den 12 Wochen... egal.

Halten wir also fest: Es müssen 24 Werktage p.a. sein. Die Frage, durch wieviele freigestellte Arbeitstage das zustande kommt, richtet sich nach den Wochenarbeitstagen.
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Beitrag von TaxMan »

aber wie sieht es denn nun aus wenn der GB sagen wir mal 3 std. an 5 tagen arbeitet ?!

wird der urlaubstag dann stundenweise gewährt ?!
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es gilt das Tagesprinzip. Also 20 Urlaubstage.

Stundenweise Gewährung ist unzulässig. Vgl. ErfK/Dörner § 3 BUrlG Rn. 9.
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Beitrag von TaxMan »

ah okay ... wieder was gelernt ...

aber verblüffend wieviel aus meiner ArbR vorlesung hängen geblieben ist ... oder vll. liegt es auch daran, dass ich öfters mit ArbR aus beruflichen Gründen (Lohnbuchhaltung) in Berührung komme
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Beitrag von Manosfighter »

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist es besser 5 Tage die Woche 2h zu arbeiten, als 1 Tag die Woche 10h zu arbeiten. Weil man in der ersten Variante einfach mehr Urlaubstage bekommt?!
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Beitrag von TaxMan »

dies würde ich nun nach den hier erarbeiteten erkenntnissen mal bejahen :D
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