Weiß jemand, welche Relevanz Inhalte der Vorlesung Europäisches Privatrecht für das 1. Examen (insb. in NRW) haben?
Wird da in den Klausuren mehr das "normale" aus dem BGB abgefragt oder gibt es auch reine Klausuren über/zum Europäischen Privatrecht?
Examensrelevanz Europäisches Privatrecht
Moderator: Verwaltung
Europäisches Privatrecht ist salopp gesagt alles was von der EU kommt: Richtlinien, Verordnungen, Grundferheiten, positive/negative Harmonisierung,...
Internationales Privatrecht hingegen ist alles was für die direkte Anwendung des Rechts von Bedeutung ist: EGBGB, Kollisionsnormen, Subsumtion, Anpassungen, Schuldvertragsübereinkommen,...
Ich denke, dass das schon zwei ganz verschiedene Sachen sind.
Wie sieht das denn mit der Examensrelevanz aus?
Internationales Privatrecht hingegen ist alles was für die direkte Anwendung des Rechts von Bedeutung ist: EGBGB, Kollisionsnormen, Subsumtion, Anpassungen, Schuldvertragsübereinkommen,...
Ich denke, dass das schon zwei ganz verschiedene Sachen sind.
Wie sieht das denn mit der Examensrelevanz aus?
Naja, gerade wie erst jüngste Entscheidungen des BGH vom letzten Jahr zeigen, sind Richtlinien schon wichtig für die Auslegung, gerade kaufrechtlicher Vorschriften aus den §§ 474ff.
Alles über die Auslegung hinaus ist m.W. nicht Prüfungsumfang, sofern nicht Wahlfach.
Aber ich würde Dir eher raten, beim Landesjustizprüfungsamt einfach nachzufragen. Dort findet sich entsprechendes Material über den Prüfungsumfang und Du bekommst direkt eine Antwort von den Leuten.
Alles über die Auslegung hinaus ist m.W. nicht Prüfungsumfang, sofern nicht Wahlfach.
Aber ich würde Dir eher raten, beim Landesjustizprüfungsamt einfach nachzufragen. Dort findet sich entsprechendes Material über den Prüfungsumfang und Du bekommst direkt eine Antwort von den Leuten.
Ach so!Jasemine hat geschrieben:Europäisches Privatrecht ist salopp gesagt alles was von der EU kommt: Richtlinien, Verordnungen, Grundferheiten, positive/negative Harmonisierung,...
Internationales Privatrecht hingegen ist alles was für die direkte Anwendung des Rechts von Bedeutung ist: EGBGB, Kollisionsnormen, Subsumtion, Anpassungen, Schuldvertragsübereinkommen,...
Ich denke, dass das schon zwei ganz verschiedene Sachen sind.
Wie sieht das denn mit der Examensrelevanz aus?
So Sachen wie Schrottimmobilien und das ganze Verbraucherrecht überhaupt dürften schon einigermaßen examensrelevant sein. Bald kommt ja auch das Antidiskriminierungsrecht.
Auch im Arbeitsrecht sollte man die EuGH-Rspr. zu aktuellen Problemen vermutlich besser kennen: zB die Unwirksamkeit der Altersbefristung oder die Auslegung des § 613a BGB durch den EuGH.
Da gibt's schon so einiges, was in den Pflichtbereich reinspielt.