Klausur Examensklausurenkurs (BauR)

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Klausur Examensklausurenkurs (BauR)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

heute war es wieder einmal Zeit: Examensklausurenkurs.
Man gönnt sich ja sonst nichts, also hingegangen und mitgeschrieben.

Der Sachverhalt war - verkürzt - folgender:

A hat im Außenbereich der Gemeinde G ein Wochenenderhaus errichtet. Ein Bebauungsplan exestiert nicht. Der Landkreis (untere Bauaufsichtsbehörde) hört ihn wegen einer geplanten Abrissverfügung an. A trägt vor er wisse von der Rechtswidrigkeit, sei aber Lungenkrank und habe seine ganzen Ersparnisse in das Haus gesteckt und bittet zumindest um Duldung des Baus. Die Behörde teilt ihm mit, dass sie den Bau für 3 jahre dulde.
Daraufhin verlangt die Gemeinde G von der Behörde eine Abrissverfügung wegen Splittersiedlung, Vorbildsgefahr und fehlender Möglichkeit zur Erschließung.
Die Behörde erlässt unter VErweis auf die Ausführungen der Gemeinde eine Abrissverfügung. A fragt nach Rechtsbehelfen gegen das Schreiben. Vorläufiger Rechtsschutz ist nicht zu prüfen.

Auch nachdem ich nun beinahe eine Stunde über dem Sachverhalt brütete wollten mir von folgende Problemen abgesehen, keine weiteren einfallen:

1. Wochenendhaus im Außenbereich als privil. Vorhaben? (einhellige Auffasung (-))
2. Auswirkung von Duldung (hier keine da A von RW wusste), Art. 2 II und Erspanisaufwendung des A au die VErhältnismäßigkeit?
3. Ermessensreduzierung auf Null durch Abrissverlangen der Gemeinde? (also § 36, Art. 28 II, erhaltung der Planungshoheit, Frage ob Gemeinde bei Bauaufsicht Abrissverfg. verlangen kann usw.)

Da ich mir nicht vorstellen konnte, dass das alles sein soll, hab ich dann einfach nur eine Lösungsskizze geschrieben und frustriert den HS verlassen. Allerdings konnte ich auch zuhause beim nachschlagen in der Lit. nichts finden was man hier noch hätte andiskutieren müssen. Ich mein mit den drei Problemen kann doch doch keine Examensklausur bestreiten. Da wäre ich in 2 Stunden mit 12 Seiten fertig gewesen. Irgendwas an dem Sachverhalt muss doch eine Bearbeitungszeit von 5 Stunden rechtfertigen...Ich zerbrech mir schon den ganzen Tag den Kopf, worauf die Klausur hinaus wollte. V.a. wieso "RechtsbehelfE"? Mir fiel da lediglich der Anfechtungswiderspuch ein, zumal vorläufiger Rechtsschutz ja nich zu prüfen war...habt ihr noch irgendwelche Ideen? Ich find das alles irgendwie seltsam...
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

du kannst dir gedanken machen, was die "duldungsmitteilung" für eine wirkung/charakter hat, auf welcher rechtsgrundlage sie ergeht ob in der abrißverfügung gleichzeitig ein widerruf dieser mitteilung steckt, ob das schreiben der behörde unter verweis auf die ausführungen der gemeinde überhautp einen va darstellt, ob die behörde die abrißverfügung erlassen MUSSTE ( ob die gemeinde gegen die behörde einen anspruch hierauf gehabt hätte könnte man da woh lauch noch igrnedwie verwursteln -- hast du ja, sehr ich gerade). letzteres ist hier vermutlich der hauptpunkt, es gibt auch ne aktuelle entscheidung dazu, nur hab ich grad keine fundstelle. mach dir mal keinen kopf, hör dir die verbesserung an. und vor allem. läösungsskizze und sauber ausformulierte lösung ist ein unterschied. ich hab mir in den probeklausuren immer nach einer halben stunde gedacht, so und in eineinhalb stunden bin ich fertig. dann hab ich doch drei stunden hingeschrieben.
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j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Okay, ich sehe, da wäre noch bisschen was rauszuholen gewesen. Insbesondere bei der Duldung, wäre ich wohl etwas voreilig gewesen und hätte das als die typische Duldung - die man meist aus dem PolR kennt, aber was ist Bauordnugsrecht anderes als spezielles PolR - betrachtet, die sich in der Regel auf die VHM auswirkt, soweit nicht der Adressat um die Gefährlichkeit seines tTuns weiß.

Den Fall den Du meinst, ist vermutlich VGH München NVwZ-RR 2005, 56. Der is mir bekannt und kam mir auch während der Klausur ins Gedächtnis (also jetzt nicht die Fundstelle, generell der Fall; obwohl er inhaltlich nicht viel neues gebracht hat, das kennt man eigentlich alles schon).

Im Ergebnis hätte ich die Klausur wohl einfach mal schreiben sollen, so 7 Pkt. wären vielleicht drin gewesen.

Allerdings ist es mir das erste mal passiert, dass ich ehrlich ne arg kurze Lösungsskizze hatte. Du hast recht, bei den anderen Klausuren dachte ich auch immer, dass ich schnell fertig wäre, hab dann allerdings ca 3 Stunden gebraucht. Ich weiß aber auch nicht, ob das ein vielleicht eher schlechtes Zeichen ist. In den Scheinklausuren wurde ich immer gerade eben so in der letzten Sekunde fertig. In den Probeklausuren jetzt, hab ich irgendwie immer massig Zeit. Dabei reden immer alle von der Zeitnot im Examen. Sind die Examensfälle dann doch noch schwierger oder länger? Bisher hab ich nur ein paar original Examensklausuren aus unserem BL gesehen. Bei denen konnte ich es nicht so recht einschätzen. Ich finde aber jedenfalls, dass die Probeklausuren an der Uni eher dem Niveau der richtigen Examensklausuren entsprechen. Die Klausuren die im Rep. angeboten werden, finde ich sowas von hammer schwierig. Die haben mich zu anfang echt frustriert, sodass ich sie dann nicht mehr mit geschieben habe (ich weiß....Asche auf mein Haupt). Außerdem finde ich die Anforderungen an die Lösung ziemlich überzogen. Ich hatte mal einen Fall, den ich zufällig aus einem Lehbuch kante und ehrlich genau so gelöst hab, wie der da drin stand...das Ergebnis waren magere 6 Pkt. Die sind da mit der Korrektur etwas starr, finde ich...nunja mal sehen wie es mit den Uniklausuren so aussieht.

Danke jedenfalls...
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

ich bin in den uniklausuren (die einzigen, die ich geschrieben habe ...) auch immer früher fertig geworden. im examen dann immer recht knapp. das liegt aber mE nicht zuletzt an der motivation, mit der man reingeht. im examen fällt einem halt dann noch noch hier was ein und da was ein und man will es auch ordentlich hinschreiben, wohingegen die einstellung in den examensklausurenkursen der uni eher so ist "ach, schau ma mal, ich will ja nur wissen, ob totales versagen ausgeschlossen ist". so war's jedenfalls bei mir. also mal eine panik und brav weiterüben.
das war übrigens der fall, den ich meinte!
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j 20.07.07
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