Gartenpflege Miethaus
Moderator: Verwaltung
Gartenpflege Miethaus
Hallo,
ich habe ein Problem und zwar bin ich Vermieterin eines Einfamilienhauses mit Garten. Es geht darum, dass die Mieterin den Garten zu pflegen hat, also auch Rasen zu mähen. Das ist unstreitig. Meine Frage dazu, habe ich als Vermieterin für die Geräte zu sorgen? Also einen Rasenmäher und Hake und andere Dinge zu besorgen?
Kann ich sofern ich das muß, diese Kosten umlegen?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!!
Alles Liebe
Anja
ich habe ein Problem und zwar bin ich Vermieterin eines Einfamilienhauses mit Garten. Es geht darum, dass die Mieterin den Garten zu pflegen hat, also auch Rasen zu mähen. Das ist unstreitig. Meine Frage dazu, habe ich als Vermieterin für die Geräte zu sorgen? Also einen Rasenmäher und Hake und andere Dinge zu besorgen?
Kann ich sofern ich das muß, diese Kosten umlegen?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!!
Alles Liebe
Anja
- schlafkatze
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5532
- Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
- Calmy
- Super Power User
- Beiträge: 1509
- Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57
- schlafkatze
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5532
- Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
- TaxMan
- Urgestein
- Beiträge: 8335
- Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
- schlafkatze
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5532
- Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
zuviel öffentliches recht gelernt die letzten drei tage .
ich meine nur, nachdem er ja kein admin ist, KANN er vielleicht gar nichts machen. nur das wollte ich damit sagen. und jetzt geh wieder in dein nebengebiete-forum, du hast ium zivilrecht nichts zu suchen!
ich meine nur, nachdem er ja kein admin ist, KANN er vielleicht gar nichts machen. nur das wollte ich damit sagen. und jetzt geh wieder in dein nebengebiete-forum, du hast ium zivilrecht nichts zu suchen!
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
- bilguer
- Mega Power User
- Beiträge: 2753
- Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
- Ausbildungslevel: RA
- schlafkatze
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5532
- Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
- TaxMan
- Urgestein
- Beiträge: 8335
- Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
das ist ja wohl ne frechheit ich lass mich doch nicht von einem "kätzchen" verscheuchenschlafkatze hat geschrieben:und jetzt geh wieder in dein nebengebiete-forum, du hast ium zivilrecht nichts zu suchen!
aber ich "troll" mich ja schon
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
- schlafkatze
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5532
- Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
depends on the kätzchen, oder?TaxMan hat geschrieben:das ist ja wohl ne frechheit ich lass mich doch nicht von einem "kätzchen" verscheuchenschlafkatze hat geschrieben:und jetzt geh wieder in dein nebengebiete-forum, du hast ium zivilrecht nichts zu suchen!
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
- Alexander Otto
- Häufiger hier
- Beiträge: 68
- Registriert: Donnerstag 4. Dezember 2003, 13:12