Sohn nimmt zuwider Mietsicherheit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Sohn nimmt zuwider Mietsicherheit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi, es wäre schön wenn mir jemand bei der Lösung des Falles weiterhelfen könnte, ich habe überhaupt keinen Schimmer.

Anfang April 2002 wurde die 76jährige anna schwach in ihrer mietwohnung ohnmächtig aufgefunden und ins krankenhaus gebracht. der behandelnde arzt erklärt ihrem sohn, dass seine mutter in zukunft tägliche pflege benötigt. schwach begibt sich zum vermieter deiner mutter und vereinbart mit diesem, der wahrheit zuwider namens seiner mutter, die beendigung des mietverhältnisses. uber deren wohnung zum 30. april 2002. die bei der beendigung des mietverhältnisses zurückzuzahlende mietsicherheit in höhe von 1.146€ lässt er sich auszahlen und verbraucht sie. die wohnung wird neu vermietet.
frau schwach erfährt den sachverhalt und fügt sich in den verlust ihrer wphnung. sie fordert jedoch ihren vermieter auf, die mietsicherheit an sie zurückzuzahlen. dieser beruft such auf die zahlung an ihren sohn. Wie ist die Rechtslage?
Survivor
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Beitrag von Survivor »

Und mal wieder eine nette HA...
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

So? Wo denn?
Survivor
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Beitrag von Survivor »

Das kann dir sicher Karu858 beantworten.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Gelöschter Nutzer

Entschuldigung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Entschuldigung das ich gepostet habe, weiß zwar nicht was ich falsch gemacht habe aber naja. Vielleicht kann mir doch noch jemand helfen ich studiere Soziale Arbeit an der FH Erfurt und das ist meine erste Auseinandersetzung mit dem BGB. Wäre schön wenn mir jemand nen Tip geben kann.
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Christian aus Mainz
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Re: Entschuldigung

Beitrag von Christian aus Mainz »

Karu858 hat geschrieben:Entschuldigung das ich gepostet habe, weiß zwar nicht was ich falsch gemacht habe aber naja. Vielleicht kann mir doch noch jemand helfen ich studiere Soziale Arbeit an der FH Erfurt und das ist meine erste Auseinandersetzung mit dem BGB. Wäre schön wenn mir jemand nen Tip geben kann.
der fall ist für die erste berührung mit dem bgb zu schwer.

beliebt sind hier eigene lösungsvorschläge. das gibt allen das gefühl nicht nur einfach deine arbeit zu tun und man kann auch sehen, wo dein wissensstand ist.

cam
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