Aktenvortrag im StrafR - Kann mir jm. einen Überblick geben . . .

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Aktenvortrag im StrafR - Kann mir jm. einen Überblick geben . . .

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

. . . wie so ein Aktenvortrag aufgebaut wird?

Mein Staatsanwalt will mich "examenstypisch" abhören, und ich habe keine Ahnung wie ich mich darauf vorbereiten soll bzw. wie ich diesen Aktenvortrag halten soll.

Die Bibliothek schweigt sich darüber aus u. zum Kaufen kann ich mich nicht motivieren.

Google konnte mir auch nicht wirklich weiterhelfen.

Danke :)
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

Die Bibliothek dürfte doch einige Infos bereithalten, nämlich in Aufsatzform, etwa Bozza-Bodden JA 1998, 794ff - ist jetzt nicht sooo der Hammer, aber besser als nichts. Auch im Wolters/Gubitz (Strafrecht im Assessorexamen) steht etwas, ebenso im AS-Skript. Überhaupt mal einen Blick in allgemeine Literatur zum Strafrecht im Assessorexamen werfen, da findet sich einiges - so etwas wird es in der Bib doch geben, oder? Ebenso in den Hinweisen der Justizprüfungsämter zum Examensvortrag, die zumeist im Internet zu finden sein dürften.

Ansonsten würde alles andere als der Grobaufbau an dieser Stelle (also im Forum) zu weit führen: Einleitung, Sachverhalt, Kurzvorschlag, rechtliche Würdigung (Mischung aus Urteils- und Gutachtenstil), Entscheidungsvorschlag.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Das AS-Skript gibt einen guten Überblick. Ich meine auch, dass es ein DIN A4 - Buch (mehr kann ich dazu au dem Gedächtnis nicht sagen), in dem Aktenvorträge aus dem Strafrecht gesammelt sind.

Gruß
bilguer
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

bilguer hat geschrieben:ein DIN A4 - Buch

zB das hier:
https://shop.wolters-kluwer.de/luchterhand/details.html?artID=44527 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Falls das vielleicht doch einen Kaufanreiz darstellt: Jan Niederle, Der strafrechtliche Aktenvortrag für 6,60 €. Dort sind alle gängigen Fallgestaltungen drin.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Unverzichtbar, dieser Mann!

Genau das Buch meinte ich!

Gruß
bilguer
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nemesis
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Beitrag von nemesis »

In Sachen Aktenvortrag geht nichts über den Pagenkopf/Pagenkopf.

Eine Rezension dazu auf der Jurawelt Seite:
http://www.jurawelt.com/literatur/ausbildung/5902
"We can't shoot a dog. People, okay, but not dogs." (Riggs, Lethal Weapon 3)
Survivor
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Beitrag von Survivor »

@nemesis: Danke für den Hinweis! Schöne Sig. übrigens; einer der besten Filme überhaupt!
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für die Antworten.
strafrechtler hat geschrieben: Einleitung, Sachverhalt, Kurzvorschlag, rechtliche Würdigung (Mischung aus Urteils- und Gutachtenstil), Entscheidungsvorschlag.
Das muss jetzt erst mal reichen.

Für das Mündliche werde ich mich wohl um Literatur bemühen müssen.
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