Der Fall: A(praktikant) fährt zum Arbeitgeber (B). Er fährt dabei völlig vorschriftsmäßig und dann kommt ein 7 jähriges Kind auf die Straße gesprungen. Unfall war für A unvermeidbar.
Schadensersatz des Kindes?
Meine Frage nun ist, ob das Kind(natürlich vertreten durch die Eltern) irgendwie Schadensersatz von der Firma B verlangen kann, da der Unfall ja arbeitsbezogen auf dem Weg zur Arbeit entstanden ist?
Richtig @ menolaw. Ausnahmen nur für die Betriebsrisikolehre, die an sich aber die Vergütung der Arbeit betrifft, vgl. § 615 S. 3 i.V.m. Betriebsrisikolehre.