Ne kleine Frage

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Ne kleine Frage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Fall: A(praktikant) fährt zum Arbeitgeber (B). Er fährt dabei völlig vorschriftsmäßig und dann kommt ein 7 jähriges Kind auf die Straße gesprungen. Unfall war für A unvermeidbar.
Schadensersatz des Kindes?

Meine Frage nun ist, ob das Kind(natürlich vertreten durch die Eltern) irgendwie Schadensersatz von der Firma B verlangen kann, da der Unfall ja arbeitsbezogen auf dem Weg zur Arbeit entstanden ist?

Ich danke für die Antwort

Gruß Alex
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Negativ.

Der ArbG haftet nicht für Unfälle, die ein ArbN auf dem Weg zur Arbeit verursacht (vgl. Palandt § 831 Rn. 11).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Richtig @ menolaw. Ausnahmen nur für die Betriebsrisikolehre, die an sich aber die Vergütung der Arbeit betrifft, vgl. § 615 S. 3 i.V.m. Betriebsrisikolehre.

Hier aber nicht ersichtlich.
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