Kannibale: 2x Revision?
Moderator: Verwaltung
Kannibale: 2x Revision?
Wieso können die Anwälte vom Kannibalen nach Zurückweisung des BGH zum LG jetzt nochmal Revision einlegen?
- chefrocker
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naja, so einfach war das aber nicht.
dieser film ist ein typischer hollywood-schinken, der viele parallelen zu meiwes zieht. du willst ja auch nicht, dass irgendwer ein film über dein leben dreht. auch verurteilte haben rechte!
zudem wäre der film, wenn er regulär ausgestrahlt worden wäre noch VOR der urteilsbegründung in die kinos gekommen und wir wissen, wie die medien, besonders die mit den 4 großen buchstaben, sich an so was hochziehen und jede objektivität verlieren.
meiwes hat einem dokumentarfilm zugestimmt und will ein buch schreiben. an seiner geschichte will er dennoch verdienen...
dieser film ist ein typischer hollywood-schinken, der viele parallelen zu meiwes zieht. du willst ja auch nicht, dass irgendwer ein film über dein leben dreht. auch verurteilte haben rechte!
zudem wäre der film, wenn er regulär ausgestrahlt worden wäre noch VOR der urteilsbegründung in die kinos gekommen und wir wissen, wie die medien, besonders die mit den 4 großen buchstaben, sich an so was hochziehen und jede objektivität verlieren.
meiwes hat einem dokumentarfilm zugestimmt und will ein buch schreiben. an seiner geschichte will er dennoch verdienen...
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Klar ist so ein Film grundsätzlich nicht in Ordnung. Wegen der von Dir genannten eigenen Aktivitäten Meiwes' hatte seine Empörung über den Film aber einen arg schlechten Beigeschmack, insofern ist der Vorwurf der Geldmacherei alles andere als aus der Luft gegriffen. Die Sache ist - falls es Angehörige gibt - ein Fall für das Opferanspruchssicherungsgesetz, das zumindest auf dem Papier einen ganz guten Eindruck macht. Falls es keine gibt oder die aus anderen Gründen untätig bleiben, könnte in der Politik eventuell über eine Änderung der Verfallsvorschriften nachgedacht werden, mal sehen.
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Der Mann bekommt lebenslang, da kann ich voll und ganz verstehen, dass er alles versucht.strafrechtler hat geschrieben:Die Begründung würde mich mal interessieren ... die ollen Kamellen aufwärmen? Das hin und her zwischen den Instanzen ist doch eher für Fälle typisch, in denen es massive Beweisprobleme gibt.
"Olle Kamellen aufwären" finde ich in diesem Zusammenhang unangemessen!
@strafrechtler: da stimme ich dir schon zu, daher ja auch mein hinweis, dass er einen dokufilm erlaubt und selbst ein buch schreiben will. dennoch ist das verständlich, denn sowohl beim dokufilm, wie auch bei dem buch, hat er einfluß auf die aufarbeitung, ist doch klar, dass er diesen einfluß haben will, ist ja immerhin "seine" geschichte.
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Frittenverkäufer hat geschrieben:Der Mann bekommt lebenslang, da kann ich voll und ganz verstehen, dass er alles versucht.strafrechtler hat geschrieben:Die Begründung würde mich mal interessieren ... die ollen Kamellen aufwärmen? Das hin und her zwischen den Instanzen ist doch eher für Fälle typisch, in denen es massive Beweisprobleme gibt.
"Olle Kamellen aufwären" finde ich in diesem Zusammenhang unangemessen!
Ich bin sicher der letzte, der gegenüber Verdächtigen und Straftätern eine überharte Linie fährt. Auch finde ich nicht, dass die Argumentation der Verteidigung schwachsinnig oder aus der Luft gegriffen ist. Und bei der BGH-Entscheidung könnte man glatt glauben, dass statt der restriktiven nunmehr die extensive Auslegung der Mordmerkmal die Leitlinie ist. Ich gebe auch gerne zu, dass "olle Kamellen" zu flapsig formuliert ist. Wie man allerdings nach dem BGH-Urteil und dem Urteil des LG Frankfurt noch aus Sicht der Verteidigung irgendetwas Substantielles bewirken will, ist mir schleierhaft. Da macht man sich halt Gedanken über dahinterstehende Interessen, auch wenn es sich dabei um pure Spekulation handelt. Von vornherein aussichtslose Rechtsmittel helfen niemandem. Ob das verständlich ist, ist eine andere Frage - für sinnvoll halte ich es nicht. Vielleicht haben sie auch etwas an der Prozessführung des LG auszusetzen, wer weiß - das wäre natürlich etwas anderes.
- chefrocker
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Genau das wollte ich auch grad schreiben. Vielleicht gab´s ja Verfahrensmängel, von denen so gut wie nie was an die Öffentlichkeit dringt .strafrechtler hat geschrieben:Vielleicht haben sie auch etwas an der Prozessführung des LG auszusetzen, wer weiß - das wäre natürlich etwas anderes.
Gruß,
Chefrocker