Gutachten - unschlüssiger Vortrag

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Gutachten - unschlüssiger Vortrag

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn ich ein Gutachten schreibe und der Kläger trägt bzgl. der einen AGL unschlüssig vor, weil er ein paar Details bisher nicht dargelegt hat,
schreibe ich dann nur:
"Ein Anspruch auf (...) gemäß §§ (...) wurde nicht schlüssig vorgetragen. "

Oder setze ich noch hintendran:
"Hier bedarf es eines richterlichen Hinweises." ::?:

Mein Ausbilder hatte mir gesagt, wenn etwas unschlüssig oder nicht nachvollziehbar ist, ist das ein Punkt, an dem ein Hinweis erfolgen muss. Ergibt sich dies nun automatisch daraus, dass ich schreibe, dass es unschlüssig ist, oder muss ich die Hinweispflicht noch erwähnen?

Danke schon mal für Tipps.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich meine in deinem gutachten reicht die prüfung und feststellung "wegen fehlens von......-->unschlüssig" aus. der hinweis ergeht dann ja per beschluss.

viele grüße
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke, klingt auch besser so.
Benutzeravatar
bilguer
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2753
Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von bilguer »

Das hängt auch immer davon ab, ob Du ein Gutachten für die Praxis oder in einer Klausur schreibst.
In der Klausur wird die Klage einfach unschlüssig. Ein beschluß muss regelmäßig nicht mehr gemacht werden.
Bei einem Gutachten für den Ausbilder würde ich irgendwie (Fußnote, direkter Hinweis) zu erkennen geben, dass Du weist, wie es weiter geht.

Gruß
bilguer
Antworten