Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung
Moderator: Verwaltung
Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung
Nach ganz überwiegender Ansicht soll zwischen einem sog. "Einverständnis" und einer sog. "Einwilligung" ein Unterschied bestehen. Während das Einverständnis bereits zur Tatbestandslosigkeit führen soll, soll die Einwilligung die Tatbestandsmäßigkeit unberührt lassen, jedoch letztendlich ebenfalls zur Rechtmäßigkeit führen.
Frage: Ist diese Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung richtig oder falsch?
Frage: Ist diese Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung richtig oder falsch?
- Calmy
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Das Einverstädnis ist tatbestandsausschließend.
Die Einwilligung gilt als RFG.
Siehe auch: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=10074
Die Einwilligung gilt als RFG.
Siehe auch: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=10074
"Also hopphopp!"
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Re: Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung
Die Unterscheidung ist richtig.Fox_Mulder hat geschrieben: Frage: Ist diese Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung richtig oder falsch?
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Re: Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung
Str.; ausführlich zum Streitstand Roxin AT I § 13 Rn. 2ff (insb. Rn. 10ff)Fox_Mulder hat geschrieben:Frage: Ist diese Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung richtig oder falsch?
By the way, warum stellen manche Menschen eigentlich so gerne ein "Frage:" vor einen Fragesatz, den schon das Fragezeichen als solchen kennzeichnet?
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Re: Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung
Um überhaupt keine Zweifel bei dem unkundigen Leser aufkommen zu lassen.marlin4 hat geschrieben:By the way, warum stellen manche Menschen eigentlich so gerne ein "Frage:" vor einen Fragesatz, den schon das Fragezeichen als solchen kennzeichnet?
Um die Chance auf eine kritische, kreative und / oder durchdachte eigene Antwort wenigstens etwas zu erhöhen. Leider ist das Ergebnis nach wie vor gegenteilig: Anstatt über eine Frage etwas nachzudenken werden die Fehler anderer Leute ungeprüft wiederholt oder nach dem Zufallsprinzip sprachlich unschöne, auswendig gelernte Standard-Formulierungen ungeprüft abgeschrieben. Dazu braucht man kein Studium und auch kein Jura-Forum.warum stellen manche Menschen eigentlich so gerne ein "Frage:" vor einen Fragesatz, den schon das Fragezeichen als solchen kennzeichnet?
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Bitte entschuldige, dass wir deiner Service-Anfrage nicht unverzüglich nachgekommen sind. Der zuständige Mitarbeiter wird den Tag in der Ecke verbringen!!!1!1!Fox_Mulder hat geschrieben:Leider ist das Ergebnis nach wie vor gegenteilig:
Aber klasse, dass du dir soviel Mühe gegeben hast, deinen Standpunkt im Ursprungsposting detailiert darzulegen. Es ist eine Freude zu sehen, dass wenigstens einer in diesem Forum und diesem Studiengang Diskussionen so selbstlos und aus Liebe zum Fach auf raffinierte Weise aufwerfen kann. Im Namen aller: Du bist Jura! Weiter so!Anstatt über eine Frage etwas nachzudenken werden die Fehler anderer Leute ungeprüft wiederholt oder nach dem Zufallsprinzip sprachlich unschöne, auswendig gelernte Standard-Formulierungen ungeprüft abgeschrieben.
SCNR, und jetzt erstmal frühstücken.
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Ich beantworte keine, nach dem Zufallsprinzip ausgewählte, sprachlich unschöne, auswendig gelernte Standard-Fragen, aus denen zu erkennen ist, dass sich der Verfasser nicht selbstständig über das Thema Gedanken gemacht hat. Für solche Fragen braucht man kein Studium und auch kein Jura-Forum.Fox_Mulder hat geschrieben:Und warum?Die Unterscheidung ist richtig.
Schnappe dir einen AT- Klassiker und lese es nach.
Anscheinend ist dir die Romanfigur Fox Mulder nicht bekannt, sonst würdest du vielleicht besser verstehen bzw. antizipieren können, worum es hier geht.Ich beantworte keine, nach dem Zufallsprinzip ausgewählte, sprachlich unschöne, auswendig gelernte Standard-Fragen, aus denen zu erkennen ist, dass sich der Verfasser nicht selbstständig über das Thema Gedanken gemacht hat.
Zum Thema: Ich halte die Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung für sachlich nicht begründbar.
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