Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nach ganz überwiegender Ansicht soll zwischen einem sog. "Einverständnis" und einer sog. "Einwilligung" ein Unterschied bestehen. Während das Einverständnis bereits zur Tatbestandslosigkeit führen soll, soll die Einwilligung die Tatbestandsmäßigkeit unberührt lassen, jedoch letztendlich ebenfalls zur Rechtmäßigkeit führen.

Frage: Ist diese Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung richtig oder falsch?
Benutzeravatar
Calmy
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1509
Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57

Beitrag von Calmy »

Das Einverstädnis ist tatbestandsausschließend.
Die Einwilligung gilt als RFG.

Siehe auch: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=10074
"Also hopphopp!"
Nimm2
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2131
Registriert: Montag 16. Januar 2006, 22:59

Re: Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung

Beitrag von Nimm2 »

Fox_Mulder hat geschrieben: Frage: Ist diese Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung richtig oder falsch?
Die Unterscheidung ist richtig. :D
Christoph
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1375
Registriert: Dienstag 23. August 2005, 20:41
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung

Beitrag von Christoph »

Fox_Mulder hat geschrieben:Frage: Ist diese Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung richtig oder falsch?
Str.; ausführlich zum Streitstand Roxin AT I § 13 Rn. 2ff (insb. Rn. 10ff)

By the way, warum stellen manche Menschen eigentlich so gerne ein "Frage:" vor einen Fragesatz, den schon das Fragezeichen als solchen kennzeichnet?
Nimm2
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2131
Registriert: Montag 16. Januar 2006, 22:59

Re: Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung

Beitrag von Nimm2 »

marlin4 hat geschrieben:By the way, warum stellen manche Menschen eigentlich so gerne ein "Frage:" vor einen Fragesatz, den schon das Fragezeichen als solchen kennzeichnet?
Um überhaupt keine Zweifel bei dem unkundigen Leser aufkommen zu lassen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

By the way, warum stellen manche Menschen eigentlich so gerne ein "Frage:" vor einen Fragesatz, den schon das Fragezeichen als solchen kennzeichnet?
Sie sind Haddaway- Fans...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

warum stellen manche Menschen eigentlich so gerne ein "Frage:" vor einen Fragesatz, den schon das Fragezeichen als solchen kennzeichnet?
Um die Chance auf eine kritische, kreative und / oder durchdachte eigene Antwort wenigstens etwas zu erhöhen. Leider ist das Ergebnis nach wie vor gegenteilig: Anstatt über eine Frage etwas nachzudenken werden die Fehler anderer Leute ungeprüft wiederholt oder nach dem Zufallsprinzip sprachlich unschöne, auswendig gelernte Standard-Formulierungen ungeprüft abgeschrieben. Dazu braucht man kein Studium und auch kein Jura-Forum.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Unterscheidung ist richtig.
Und warum?
Lacan
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1896
Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Lacan »

Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Christoph
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1375
Registriert: Dienstag 23. August 2005, 20:41
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von Christoph »

Fox_Mulder hat geschrieben:Leider ist das Ergebnis nach wie vor gegenteilig:
Bitte entschuldige, dass wir deiner Service-Anfrage nicht unverzüglich nachgekommen sind. Der zuständige Mitarbeiter wird den Tag in der Ecke verbringen!!!1!1!
Anstatt über eine Frage etwas nachzudenken werden die Fehler anderer Leute ungeprüft wiederholt oder nach dem Zufallsprinzip sprachlich unschöne, auswendig gelernte Standard-Formulierungen ungeprüft abgeschrieben.
Aber klasse, dass du dir soviel Mühe gegeben hast, deinen Standpunkt im Ursprungsposting detailiert darzulegen. Es ist eine Freude zu sehen, dass wenigstens einer in diesem Forum und diesem Studiengang Diskussionen so selbstlos und aus Liebe zum Fach auf raffinierte Weise aufwerfen kann. Im Namen aller: Du bist Jura! Weiter so!



SCNR, und jetzt erstmal frühstücken. :morning:
Nimm2
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2131
Registriert: Montag 16. Januar 2006, 22:59

Beitrag von Nimm2 »

Fox_Mulder hat geschrieben:
Die Unterscheidung ist richtig.
Und warum?
Ich beantworte keine, nach dem Zufallsprinzip ausgewählte, sprachlich unschöne, auswendig gelernte Standard-Fragen, aus denen zu erkennen ist, dass sich der Verfasser nicht selbstständig über das Thema Gedanken gemacht hat. Für solche Fragen braucht man kein Studium und auch kein Jura-Forum.

Schnappe dir einen AT- Klassiker und lese es nach.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich beantworte keine, nach dem Zufallsprinzip ausgewählte, sprachlich unschöne, auswendig gelernte Standard-Fragen, aus denen zu erkennen ist, dass sich der Verfasser nicht selbstständig über das Thema Gedanken gemacht hat.
Anscheinend ist dir die Romanfigur Fox Mulder nicht bekannt, sonst würdest du vielleicht besser verstehen bzw. antizipieren können, worum es hier geht.

Zum Thema: Ich halte die Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung für sachlich nicht begründbar.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ach, und warum nicht? haben alle die sich darüber gedanken machen einfach nur langeweile?

das ist eben jura, da kommt es manchmal auf das kleinste fitzelchen an.
strafrechtler
Power User
Power User
Beiträge: 577
Registriert: Freitag 30. September 2005, 09:17

Beitrag von strafrechtler »

Lasst mich raten ... der Threadersteller ist auf einer Mission? Bedient sich einer Art von sokratischer Ironie? Will uns von unser aller Tröndle/Fischer-Positivismus heilen? Wahrscheinlich alles zusammen. Dürfte nicht besonders aussichtsreich sein.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Lasst mich raten ... der Threadersteller ist auf einer Mission?
Nicht ganz: Eher auf der Suche. Und zwar auf der Suche nach der Wahrheit.
Antworten