So eine kleine Frage bzgl: Flugreisefall BGHZ 55, 128ff:
War der Minderjährige bösgläubig kann er sich nicht auf die Entreicherung berufen (§ 818 III); es wird auf §§ 819, 818 IV als Grund verwiesen. Wie ergibt sich daraus der Ausschluss von § 818 III???
flugreisefall:
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