Ausschlussfrist vs. Verjährung
Moderator: Verwaltung
- Motte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5535
- Registriert: Sonntag 30. Oktober 2005, 19:33
- Ausbildungslevel: Au-was?
Ausschlussfrist vs. Verjährung
Der generelle Unterschied (erlöschen bzw. lediglich Darstellen einer Einrede) ist mir schon klar. Aber - was bedeutet das z.B. konkret im Reiserecht? Der Reisende hat eine Ausschlussfrist von 1 Monat, innerhalb derer er evtl. Ansprüche geltend machen muss. Die Verjährung tritt nach 2 Jahren ein. Wenn er aber innerhalb eines Monats nichts sagt, verfällt doch sein Anspruch, d.h. wozu ist dann die Verjährung von 2 Jahren?
- Motte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5535
- Registriert: Sonntag 30. Oktober 2005, 19:33
- Ausbildungslevel: Au-was?