Ausschlussfrist vs. Verjährung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Motte
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Ausschlussfrist vs. Verjährung

Beitrag von Motte »

Der generelle Unterschied (erlöschen bzw. lediglich Darstellen einer Einrede) ist mir schon klar. Aber - was bedeutet das z.B. konkret im Reiserecht? Der Reisende hat eine Ausschlussfrist von 1 Monat, innerhalb derer er evtl. Ansprüche geltend machen muss. Die Verjährung tritt nach 2 Jahren ein. Wenn er aber innerhalb eines Monats nichts sagt, verfällt doch sein Anspruch, d.h. wozu ist dann die Verjährung von 2 Jahren? ](*,)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Innerhalb der Monatsfrist musst du deine Ansprüche beim Veranstalter geltend machen. Leistet der nicht freiwillig, kannst du ihn innerhalb der Verjährungsfrist verklagen.
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Motte
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Beitrag von Motte »

#-o
Plausibel. In meinen Gedankenvorstellungen hat der Veranstalter sofort auf die Ansprüche geleistet ...

Aber wieso sagt man dann (insb. beim Reisevertrag), dass Ausschlussfrist und Verjährung meist zusammenfallen? Weil die Veranstalter eben darauf eingehen und den Anspruch bedienen?
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