Anwesenheit AG´s

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Moderator: Verwaltung

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AnCuT
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Anwesenheit AG´s

Beitrag von AnCuT »

gibt es eigentlich ein Bundesland, in dem die Anwesenheit in den AG´s keine Pflicht ist und das Fehlen nicht daher "irgendwelche" Kosequenzen hat?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also in HH besteht Anwesenheitspflicht und demnach für diese Tage auch Urlaubssperre ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nicht das ich wüsste. In NRW geht die Anwesenheit bei der AG jeder anderen Dienstpflicht streng vor. Wer zu oft fehlt bekommt Attestpflicht auferlegt. Und zwar sinnigerweise unabhängig davon, ob er/sie vorher mit oder ohne Attest gefehlt hat. Schon lustig.
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AnCuT
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Beitrag von AnCuT »

das habe ich in NRW auch schon mal gehört. In Rheinland-Pfalz bekommt man die Urlaubstage gestrichen, aheb ich gehört.
Aber wieviel ist denn "zuviel fehlen" ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ca. 11 AG Tage.
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AnCuT
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Beitrag von AnCuT »

in den ganzen zwei Jahren? 8-[
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In Niedersachsen auch Pflicht.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

by: pflicht und wnen unentschuldigtes fehlen scheißärger mit den damen und herren von den jeweiligen geschäftststellen.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In Hessen ist AG auch Pflicht. Ob Urlaub möglich ist, weiß ich gar nicht.
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

Daniela hat geschrieben:Ob Urlaub möglich ist, weiß ich gar nicht.
:eeeek: Bitte was?


Differenziert der Beitragsersteller eigentlich zwischen den regulären AG's (Pflicht, aber Urlaub mögl) und der Einführungs-AG (Pflicht, nur Flucht durch Krankheit mögl)?

Btw.: Letztens AG im Biergarten gemacht! ::D Danke Herr W.!
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Auslegeware hat geschrieben:
Daniela hat geschrieben:Ob Urlaub möglich ist, weiß ich gar nicht.
:eeeek: Bitte was?

Differenziert der Beitragsersteller eigentlich zwischen den regulären AG's (Pflicht, aber Urlaub mögl) und der Einführungs-AG (Pflicht, nur Flucht durch Krankheit mögl)?
Ich weiß zwar nicht, ob ich angesprichen bin, da von Beitragsersteller geschrieben wurde, aber ich erkläre trotzdem mal:

Reni hatte weiter oben geschrieben:
Reni hat geschrieben:also in HH besteht Anwesenheitspflicht und demnach für diese Tage auch Urlaubssperre ...
Ich weiß nur, dass bei uns (in den Regel-AGs) Anwesenheitspflcht ist, gehe aber davon aus, dass es möglich ist, Urlaub zu nehmen.

Vermutlich war das ein Missverständnis und Deine Klarstellung:
Auslegeware hat geschrieben: regulären AG's (Pflicht, aber Urlaub mögl) und der Einführungs-AG (Pflicht, nur Flucht durch Krankheit mögl)
hatte einfach gefehlt.
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

Hi Daniela,

habe mich selber missverständlich ausgedrückt. 8-[ Mit 'Beitragsersteller' meinte ich AnCuT bzgl der Unterscheidung zwischen Pflicht-AG's und den Normalen.

Und bestimmt kann man bei euch während den regulären AGs Urlaub nehmen. Dafür ist er ja da. ;)

Hoffe alles klar jetzt...

Grüße,
AW
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Und am besten ist dann noch die unsinnige Pflicht - Anwesenheit in den Blockseminaren in NDS.
Eine geschlagene Woche pro Tag zwei Rechtsgebiete in 2,5 Stunden. Ganz großer Unsinn und ganz große Zeitverschwendung.

Gruß
bilguer
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

In ba-Wü auch Pflciht, Urlaub aber nur bei Einführungsveranstaltung nciht möglich. Die "Entschuldigungspraxis" wurde zu meiner Zeit aber eher locker gehandhabt. weiterhin gab es einige AG-Leiter die es mit der Anwenseheitsliste mit der sinnvollen Begründung "wenn ihr meint ihr lernt hier nichts, dann bleibt zu Hause ... Euer Examen und Eure Entscheidung" erklärter Maßen nciht so genau genommen haben ...
- Due to budget cutbacks the light at the end of the tunnel is temporarily switched off! -
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ AnCut: Ja, ich dachte bisher auch, dass in RLP für die gefehlten Tage "einfach" Urlaubstage verrechnet werden...habe aber jetzt gehört, dass sie Dir die Bezüge entsprechend kürzen. Bei einem Kollegen, der in der Wahlstation "keine Lust" hatte, in eine andere Stadt zu fahren, ging es um ca. 300 EUR...er hatte auch gedacht, man würde ihm den Urlaub streichen, und das ist so kurz vor dem Ende ja nicht weiter tragisch...
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