Tatbestand bei unzulässiger Klage

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Tatbestand bei unzulässiger Klage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Leute,
weiß einer von Euch wie ausführlich der Tatbestand sein muss, wenn man eine Klage als unzulässig abweist??? Danke im Voraus...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bis auf eine ggfs. etwas ausführlichere Prozessgeschichte wohl ohne Besonderheiten, oder?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Man lässt also das ganze Vorbringen zur Begründetheit komplett weg?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nein, eben nicht, meinte ich. Wieso sollte man das weglassen?

Die Anforderungen an den Tatbestand stehen doch im Gesetz: § 313 II. Davon darf man grds. nicht abweichen (eine Ausnahme greift hier nicht).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hm, in den Entscheidungsgründen gehe ich ja gar nicht darauf ein, weil ich schon wg Unzulässigkeit abweise.
Mein Richter hat bislang immer gemeckert, wenn Teile des Tatbestandes in den Entscheidungsgründen nicht verwertet worden sind... deswegen die Frage.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ob es "deinem" Richter nun gefällt oder nicht: Es gilt die ZPO.

Wenn der Kläger nun Berufung einlegen will, darf kein verstümmelter Tatbestand vorliegen.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

der tabestand stellt dar, was die Parteien für wichtig halten und der Richter sagt in den Gründen seine Meinung dazu. Wenn er aber schon die Unzulässigkeit feststellt, dann muss er sich zu dem inhaltlichen Vortrag der Parteien eben nicht mehr äußern.
Erst Pflicht dann Kür!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hugh! Kritschgau hat gesprochen!! :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Na gut, dann werde ich mir die Arbeit wohl nicht ersparen können...
Danke jedenfalls für die Antworten.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

eins noch:

gegen eine deutliche Kopflastigkeit des Urteils (Tatbestand = 9 Spalten, Entscheidungsgründe = 4 Spalten) habt Ihr dann wohl hoffentlich auch nichts einzuwenden??? Hoffentlich!!!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ergibt sich wohl zwangsläufig aus der Natur der Sache. Kein Einwand.
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