Hallo zusammen,
eine kurze Frage: wenn ein Erwachsener (Ich meine jetzt nicht die Eltern, sondern allgemein) sich bereit erklärt, einen Minderjährigen nach Hause zu fahren, wird er dann automatisch zum Garanten? Ich denke hier speziell an die freiwillig Übernahme von Schutz- und Beistandspflichten?!
LG
~kati~
Garantenstellung in Bezug auf Minderjährige
Moderator: Verwaltung
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5181
- Registriert: Samstag 13. November 2004, 13:22
- Ausbildungslevel: Doktorand
A (20) trifft die 14 jährige B abends in der Stadt. Da er der Meinung ist, dass so junge Mädchen um diese Zeit besser zuhause sein sollten, bietet er ihr an, sie heim zu fahren. Unterwegs passiert ein Unfall und B wird verletzt. Um keinen Ärger zu bekommen flüchtet A und B verstirbt.
Wenn man jetzt Totschlag/Mord durch Unterlassen prüfen will, brauche man ja ne Garantenstellung des A. Ich frage mich halt, ob den A neben der Garantenstellung aus Ingerenz auch eine Garantenstellung aus freiwilliger Übernahme von Schutzpflichten trifft. Ich würde gerne wissen, ob man so eine freiwillige Übernahme bei Minderjährigen generell (oder zumindest eher, als bei einem Erwachsenen) annehmen kann, da sie mehr Schutz brauchen?!
Wenn man jetzt Totschlag/Mord durch Unterlassen prüfen will, brauche man ja ne Garantenstellung des A. Ich frage mich halt, ob den A neben der Garantenstellung aus Ingerenz auch eine Garantenstellung aus freiwilliger Übernahme von Schutzpflichten trifft. Ich würde gerne wissen, ob man so eine freiwillige Übernahme bei Minderjährigen generell (oder zumindest eher, als bei einem Erwachsenen) annehmen kann, da sie mehr Schutz brauchen?!