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Verfasst: Freitag 1. September 2006, 12:34
von Gelöschter Nutzer
Weil es weiter oben um Verhältnis Listenplatz / Note ging: In Bayern geht bei der Einstellung tatsächlich der Listenplatz vor, wobei in jedem Prüfungstermin rund 10 Kandidaten in den not. Anwärterdienst übernommen werden. De facto daher ab 11,5 Punkten.

In meinem Termin wurde, da gut ausgefallen, erst ab 12,0 eingestellt.

MJ

Verfasst: Freitag 1. September 2006, 17:17
von urlauberin
MichaelJ hat geschrieben:Weil es weiter oben um Verhältnis Listenplatz / Note ging: In Bayern geht bei der Einstellung tatsächlich der Listenplatz vor, wobei in jedem Prüfungstermin rund 10 Kandidaten in den not. Anwärterdienst übernommen werden. De facto daher ab 11,5 Punkten.

In meinem Termin wurde, da gut ausgefallen, erst ab 12,0 eingestellt.

MJ
Aus purem Interesse, ohne irgendwelche Ambitionen in der Richtung:
Heißt das auch, daß Bayern nur Landeskinder einstellt?
Oder falls nicht, gibt es da irgendein System einen fiktiven Listenplatz auszurechnen, für die Bundesländer ohne Ermittlung eines Listenplatzes?
Habe mal gehört, die bayerische Justiz würde Examina von "außerhalb" irgendwie umrechnen. Gibts das dann vielleicht auch in Bezug auf Listenplätze :-k ?

Verfasst: Sonntag 3. September 2006, 11:12
von Gelöschter Nutzer
urlauberin hat geschrieben: Aus purem Interesse, ohne irgendwelche Ambitionen in der Richtung:
Heißt das auch, daß Bayern nur Landeskinder einstellt?
Oder falls nicht, gibt es da irgendein System einen fiktiven Listenplatz auszurechnen, für die Bundesländer ohne Ermittlung eines Listenplatzes?
Habe mal gehört, die bayerische Justiz würde Examina von "außerhalb" irgendwie umrechnen. Gibts das dann vielleicht auch in Bezug auf Listenplätze :-k ?
Ne, es können auch "auswärtige" eingestellt werden, wobei tatsächlich das Justizministerium für jedes Bundesland einen Umrechnungsmodus hat. Der Bewerber wird dann mit der "angepassten" Note in die Liste der Bewerber mit bayerischem Examen eingestellt. Wie genau umgerechnet wird, brauchst du allerdings nicht fragen, das weiß ich selbst nicht.

MJ

Verfasst: Sonntag 3. September 2006, 14:37
von urlauberin
MichaelJ hat geschrieben:
urlauberin hat geschrieben: Aus purem Interesse, ohne irgendwelche Ambitionen in der Richtung:
Heißt das auch, daß Bayern nur Landeskinder einstellt?
Oder falls nicht, gibt es da irgendein System einen fiktiven Listenplatz auszurechnen, für die Bundesländer ohne Ermittlung eines Listenplatzes?
Habe mal gehört, die bayerische Justiz würde Examina von "außerhalb" irgendwie umrechnen. Gibts das dann vielleicht auch in Bezug auf Listenplätze :-k ?
Ne, es können auch "auswärtige" eingestellt werden, wobei tatsächlich das Justizministerium für jedes Bundesland einen Umrechnungsmodus hat. Der Bewerber wird dann mit der "angepassten" Note in die Liste der Bewerber mit bayerischem Examen eingestellt. Wie genau umgerechnet wird, brauchst du allerdings nicht fragen, das weiß ich selbst nicht.

MJ
Aha. Das reicht mir ja auch als Info.

Bild

Verfasst: Montag 4. September 2006, 10:39
von Flanke
Für die Justiz wird so umgerechnet, dass lediglich das Verhältnis von Klausuren und mdl. Prüfung angepasst wird. Die Einzelnoten bleiben unangetastet. Für Bewerber aus Bundesländern wie Berlin, wo man in den Klausuren fertiggemacht wird, aber im Mündlichen noch mal eine echte Chance bekommt, ist das aber schon ärgerlich genug.

Verfasst: Montag 4. September 2006, 11:28
von Survivor
Wurde das mit der Umrechnung auswärtiger Examina eigentlich mal gerichtlich überprüft? Scheint ja geradezu nach Art. 3 zu schreien, oder?

Verfasst: Montag 4. September 2006, 11:52
von ready_or_not
Survivor hat geschrieben:Wurde das mit der Umrechnung auswärtiger Examina eigentlich mal gerichtlich überprüft? Scheint ja geradezu nach Art. 3 zu schreien, oder?
Nicht das ich wüßte. Aber mit der selben Begründung könntest Du eine Verletzung in Art. 3 GG sehen, wenn Noten aus Hamburg (im 2. Staatsex ca 40% VB oder besser) eins zu eins mit Noten aus MekVoPom (ca. im 2. staatsex 3-4 % VB oder besser) verglichen werden ...

Verfasst: Montag 4. September 2006, 12:13
von Gelöschter Nutzer
Ich bin der Überzeugung, dass die Umrechnung des Examensergebnisses der Gleichbehandlung dient, nicht ihr widerspricht.

MJ

Verfasst: Montag 4. September 2006, 12:27
von Survivor
Das ist ja gerade das Problem: Solche Unterschiede bestehen zwar; das jew. Bundesland, das etwa Beamte einstellt, hat sich m.E. aber an den tatsächlichen Examensnoten zu orientieren und damit etwaige Unterschiede hinzunehmen.
Für Bundesbeamte ergibt sich das bereits aus § 8 I BBG. Fraglich eben, ob für die Länder hiervon Abweichendes gelten kann. M.E.: Nein.

Verfasst: Montag 4. September 2006, 13:59
von ready_or_not
Survivor hat geschrieben:Das ist ja gerade das Problem: Solche Unterschiede bestehen zwar; das jew. Bundesland, das etwa Beamte einstellt, hat sich m.E. aber an den tatsächlichen Examensnoten zu orientieren und damit etwaige Unterschiede hinzunehmen.
Für Bundesbeamte ergibt sich das bereits aus § 8 I BBG. Fraglich eben, ob für die Länder hiervon Abweichendes gelten kann. M.E.: Nein.
Das solltest Du näher begründen.

§ 8 BBG
(1) Die Bewerber sind durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Ihre Auslese ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Förderung von Beamtinnen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung, nicht entgegen.

ME erachtens ist es keineswegs unsachgemäß, bei der Ermittelung der fachlichen Leistung auf die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Notengebung Rücksicht zu nehmen. Im Gegenteil wäre mE eher zu überlegen, ob dies nicht sogar geschehen muss. Die Frage, ob ein Hamburger Staatsexamen mit 10,0 Pkt tatsächlich eine bessere fachlcihe Leistung darstellt, als ein MekVoPommer mit 9,5 Pkt ist angesichts der Notenverteilung zumindest offen ...

Verfasst: Dienstag 5. September 2006, 07:14
von Gelöschter Nutzer
In den letzten ca. 5 Jahren wurden lediglich 2 Leute mit nicht-bayerischem Examen in den bayerischen notariellen Anwärterdienst übernommen. Und diese beiden stammen aus Baden-Württemberg (nix Hamburg :D ).

MJ

Verfasst: Dienstag 5. September 2006, 09:58
von Gelöschter Nutzer
Verzeiht mir die Wiederholung, aber bis dato hatte noch keiner drauf geantwortet: was sind denn die aktuellen Notenpunkte fuer eine Einladung in NRW?

Beste Gruesse aus Berkeley!

MrLaw

Verfasst: Dienstag 5. September 2006, 10:13
von Gelöschter Nutzer
Verzeiht mir die Wiederholung, aber bis dato hatte noch keiner drauf geantwortet: was sind denn die aktuellen Notenpunkte fuer eine Einladung in NRW?

Beste Gruesse aus Berkeley!

MrLaw

Verfasst: Dienstag 5. September 2006, 10:46
von Survivor
ready_or_not hat geschrieben:
Survivor hat geschrieben:Das ist ja gerade das Problem: Solche Unterschiede bestehen zwar; das jew. Bundesland, das etwa Beamte einstellt, hat sich m.E. aber an den tatsächlichen Examensnoten zu orientieren und damit etwaige Unterschiede hinzunehmen.
Für Bundesbeamte ergibt sich das bereits aus § 8 I BBG. Fraglich eben, ob für die Länder hiervon Abweichendes gelten kann. M.E.: Nein.
Das solltest Du näher begründen.

§ 8 BBG
(1) Die Bewerber sind durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Ihre Auslese ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Förderung von Beamtinnen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung, nicht entgegen.

ME erachtens ist es keineswegs unsachgemäß, bei der Ermittelung der fachlichen Leistung auf die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Notengebung Rücksicht zu nehmen. Im Gegenteil wäre mE eher zu überlegen, ob dies nicht sogar geschehen muss. Die Frage, ob ein Hamburger Staatsexamen mit 10,0 Pkt tatsächlich eine bessere fachlcihe Leistung darstellt, als ein MekVoPommer mit 9,5 Pkt ist angesichts der Notenverteilung zumindest offen ...
Da gebe ich dir recht, diese Frage ist offen. Es gibt aber außer der Note keinen obj. Maßstab, anhand dessen das jew. Land solche Unterschiede beurteilen und seine Einstellungsentscheidung darauf stützen kann. Da die Auslese der Bewerber u.a. ohne Rücksicht auf die Herkunft zu erfolgen hat, halte ich die "Umrechnung" bzw. "Anpassung" von Examensnoten in den Ländern zumindest für sehr problematisch.
Es wäre interessant zu erfahren, ob es hierzu Entscheidungen gibt bzw. auf welche Grundlage die Länder ihre Praxis stützen. Weiß jmd. vielleicht genaueres?

Verfasst: Dienstag 5. September 2006, 18:57
von Okudera
MrLaw hat geschrieben:Verzeiht mir die Wiederholung, aber bis dato hatte noch keiner drauf geantwortet: was sind denn die aktuellen Notenpunkte fuer eine Einladung in NRW?

Beste Gruesse aus Berkeley!

MrLaw
Ich denke mal, man braucht mehr als 10 Punkte im II. Ex., um in die Vorstellungsrunde zu kommen. Darunter dürfte nichts gehen

Auf der HP des OLG Düsseldorf gibt es weitere Hinweise und eine Rufnummer. Der dort erreichbare Referent kann Dir sicher Einzelheiten beantworten. Sonst direkt an die Rheinische Notarkammer wenden.