G hatte ursprünglich mit H einen Handelsvertretertrag. H arbeitet als Handelsvertreter für Angelgeräte. Der Handelsvertretervertrag sah ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. H sollte nicht in näherer Umgebung ein eigenes Ladengeschäft aufmachen dürfen.
Der Handelsvertretervertrag ist unwirksam.
H eröffnet nach Beendigung des Handelsvertretertrags in unmittelbarer Umgebung des G ein Ladengeschäft. G verlangt von H außergerichtlich die Betreibung dieses Geschäftes sofort zu unterlassen. H denkt nicht daran.
H könnte ja nun gegen G eine negative Feststellungsklage erheben, damit festgestellt wird, dass das Unterlassungsbegehren des G nicht wirksam ist.
Wie hoch wäre da der Streitwert?
Wettbewerbsrecht Streitwert
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Die Gerichte gehen ja von sogenannten Regelstreitwerten aus. DIe fangen ja bei 15.000 bis 20.000 EUR an.Igor hat geschrieben:Du musst halt schauen, wie hoch der wirtschaftliche Wert der Streitigkeit für die Parteien ist.
Wenn beide nur so kleine Läden mit wenig Umsatz haben, dann würde ich den Streitwert wohl bei 50.000-100.000 € ansetzen.
Wenn das aber grössere Läden sind, dann eben entsprechend höher.
Kann man den Regelstreitwert von 20.000 EUR einfach zunächst angeben und dann einfach abwarten, was das Gericht macht?