Allgemeine Handlungsfreiheit / allgemeines Persoenlichkeitsrecht in der EMRK?
Moderator: Verwaltung
- Kiesela
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Allgemeine Handlungsfreiheit / allgemeines Persoenlichkeitsrecht in der EMRK?
Gibt es sowas - bzw. wird das aus irgendeiner der dortigen Regelungen abgeleitet? Art. 8 wuerde ja vielleicht noch ein allgemeines Persoenlichkeitsrecht umfassen koennen... Hab wie immer wenn es nicht um nationales Recht geht kaum Ahnung und gestern und heute ist hier die Bib auch noch geschlossen und im Netz hab ich spontan nichts gefunden.
Nur noch Schnösel und Spießer.
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hallo kiesela
ich habe in ÖR mal ne HA mit ähnlichem Bezug gehabt. es ging um die Caroline Entscheidungen, auch verletzung des allg PKR , ua in Bezug auf die ERMK
Ich hatte dazu die Bücher
Kerstin Gronau- Das PKR von Personen der Zeitgeschichte und die Medienfreiheit
Claus Ahrens- PKR und Freiheit der Medienberichtserstattung
Vermutlich ist das schon zu speziell für dich oder?
Schau doch einfach mal in ein EMRK Lehrbuch (ich hatte das von Grabenwarter)
LG Fabi
ich habe in ÖR mal ne HA mit ähnlichem Bezug gehabt. es ging um die Caroline Entscheidungen, auch verletzung des allg PKR , ua in Bezug auf die ERMK
Ich hatte dazu die Bücher
Kerstin Gronau- Das PKR von Personen der Zeitgeschichte und die Medienfreiheit
Claus Ahrens- PKR und Freiheit der Medienberichtserstattung
Vermutlich ist das schon zu speziell für dich oder?
Schau doch einfach mal in ein EMRK Lehrbuch (ich hatte das von Grabenwarter)
LG Fabi