Wie muss ich denn § 360 HGB verstehen. Ist es eine Norm des Leistungsorts oder des Erfolgsorts?
Als Beispiel vielleicht folgender Fall. Obsthändler H bestellt Bananen aus der Karibik und vereinbart Lieferung in sein Lager nach HH (Schickschuld). Es sind dann also nach § 360 HGB Bananen als Handelsgut mittlerer Art und Güte zu leisten. Allein soll es in HH die europagenormte Banane geben, die größer, gelber und gebogener als die karibische Variante sein sollen. Jetzt erhält H kleine karibische Bananen. Hat dann der Lieferant ordnungsgemäß geleistet, wenn die Ladung im Lager des H in HH sicher ankommt? (Das wäre nur der Fall, wenn § 360 HGB eine Norm des Leistungsorts ist).
Handelsrecht - § 360 HGB
Moderator: Verwaltung