Hallo,
was ist das denn nun mit dieser Verweisung? Ist es eine Rechtsgrund-, oder -folgenverweisung oder Redaktionsversehen.
Jeder vetritt da was anderes (Kopp/Schenke ist für Rechtsgrundverw., Schenke VerwPr. für Rechtsfolgenverw., Hufen für Redaktionsversehen..)
Was ist die in der Klausur am besten vertretbare Lösung?
Danke
§ 80a III 2
Moderator: Verwaltung
Nach meiner Ansicht Rechtsgrundverweisung.
Leider kann ich mich ohne Gesetz grad nicht so ganz entsinnen. Es geht um die Pflicht vorher zur Behörde im Rahmen des RSB oder?
1. Redaktionsversehen ist sehr hart weil du dem Gesetzgeber komplettes Versagen vorwirfst. Das wäe zwar an sich nichts neues, aber komplett sinnlos ist die Verweisung gerade nicht. Die Gründe Entlastung der Gerichte, Behörde ist näher dran passen auch im Dreierverhältnis.
2. RF-Verweisung: steht im Widerspruch zu dieser Ausn. für Kostenbescheide (?) und außerdem vgl. oben.
3. RG-Verweis daher gerechtfertigt (so glaube ich auch der BayVGH)
Leider kann ich mich ohne Gesetz grad nicht so ganz entsinnen. Es geht um die Pflicht vorher zur Behörde im Rahmen des RSB oder?
1. Redaktionsversehen ist sehr hart weil du dem Gesetzgeber komplettes Versagen vorwirfst. Das wäe zwar an sich nichts neues, aber komplett sinnlos ist die Verweisung gerade nicht. Die Gründe Entlastung der Gerichte, Behörde ist näher dran passen auch im Dreierverhältnis.
2. RF-Verweisung: steht im Widerspruch zu dieser Ausn. für Kostenbescheide (?) und außerdem vgl. oben.
3. RG-Verweis daher gerechtfertigt (so glaube ich auch der BayVGH)
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