Welche Kommentare braucht man?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Welche Kommentare braucht man?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Für ZivilR und für StrafR wurde ja bereits gesagt, welche Kommentare man sich kaufen sollte.

Wie siehts mit dem ÖffR (GG.Kommentar) aus?

Sollte man sich einen kaufen? Wenn ja, welchen? Dass nur ein Kommentar in frage kommt, der nicht aus mehreren Bänden besteht, ist natürlich klar.

Will mir den Jarass/Pieroth in der 7. Auflage für so 15-20 Euro kaufen.
Wäre das eine gute Investition?
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Baron
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Beitrag von Baron »

für das studium braucht man gar keine kommentare. und ERST RECHT NICHT für das GG.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Ja, das sehe ich auch so.
Für das 1.Examen spielt die Prüfung von Grundrechten schon regelmäßig eine untergeordnete Rolle, im 2.Examen erst recht!

Gruß
bilguer
spalter
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Beitrag von spalter »

maunz/dürig fürs GG
evtl. den Staudinger für´s BGB

;-)

du brauchst überhaupt keinen kommentar. fürs strafrecht ist aber z.b. der joecks als studienkommentar zu empfehlen.
fürs zivilrecht gibts als studienkommentar den kropholler, den habe ich mir z.b. gekauft und als geldverschwendung empfunden. dazu habe ich noch einen palandt- hätte ich mir auch sparen können, ist trotzdem ganz nett um mal das ein- oder andere praxisproblem nachzuschlagen, fürs studium nutze ich den nur selten.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe mit den Tröndle/Fischer und den Meyer-Goßner gekauft, weil das mein Schwerpunktbereich ist. Für das restliche Studium würde ich mir keinen Kommentar zulegen.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Ich bleibe dabei: bis zum 1.Examen kann man sehr sparsam mit Kommentaren umgehen, das lohnt einfach nicht.
Für das 2.Examen ist das etwas anderes!

Gruß
bilguer
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Es ist aber auch nicht schlecht, wenn man zu Hause mal eben was nachschlagen kann. Am meisten benutze ich Kropholler, Kindhäuser, Palandt und Kopp/Schenke. Den Wolff/Decker benutze ich so gut wie nie. Das Format ist einfach zu groß für einen Studienkommentar (ich meine die Abmessungen).
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
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Beitrag von schlafkatze »

NEINEINEINEINEIN: KEIN KOMMENTAR BIS ZUM 1. EXAMEN.
das verdirbt nur.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
jan
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Beitrag von jan »

bilguer hat geschrieben:Ja, das sehe ich auch so.
Für das 1.Examen spielt die Prüfung von Grundrechten schon regelmäßig eine untergeordnete Rolle, im 2.Examen erst recht!

Gruß
bilguer
In BaWü kommen eigentlich in jedem Examensdurchgang Grundrechte dran...

Aber Kommentare fürs Studium sollte man sich wirklich nicht anschaffen...
daniel28
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Beitrag von daniel28 »

Leg das Geld lieber besser an in Skripten oder Fallsammlungen oder geh ins Kino. Den einzigen Kommentar den ich vielleicht kaufen würde wäre der Palandt, weil er halt das absoluten Standdardwerk ist und leider auch gewöhnungsbedürftig ist. GG Kommentar würde ich also folglich nicht kaufen, wobei der Jarass sehr gut ist weil er knapp ist, aber leg lieber dein Geld besser an.
strafrechtler
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Re: Welche Kommentare braucht man?

Beitrag von strafrechtler »

Pokerface hat geschrieben: Will mir den Jarass/Pieroth in der 7. Auflage für so 15-20 Euro kaufen.
Wäre das eine gute Investition?
Für 15€ und wenn Du interessiert bist - ja. Auch wenn ich damit offensichtlich alleine dastehe. Ich hatte während des Studiums die damals auch schon veraltete 5. Auflage und habe ihn immer wieder als "ersten Zugriff" benutzt. Die Vorbehalte gegenüber Kommentaren im Studium finde ich nur in Bezug auf Praktiker-Kommentare gerechtfertigt. Dass man das Ding nicht unbedingt dringend braucht, steht auf einem anderen Blatt.
Lacan
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Beitrag von Lacan »

schlafkatze hat geschrieben:NEINEINEINEINEIN: KEIN KOMMENTAR BIS ZUM 1. EXAMEN. das verdirbt nur.
Kannst du diese doktrinäre Haltung erläutern. Aber sei es drum. Von der Anschaffung von Kommentaren wird der Examenserfolg nicht abhängen, eher davon, ob und wie man diese auch benutzt. Ich versuche mich auf das zu beschränken, was ich immer wieder benutze und benutzt habe und was gute Dienste leistet. Leider weiß man das nicht, wenn man quasi ins Blaue hinein investiert. Dann muss man auch Enttäuschungen in Kauf nehmen.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

ich finde, wenn man zu viel mit kommentaren lernt, verlernt man schnell oder erlernt man nicht richtig, argumente für den ein oder anderen weg zu sammeln. es ist manchmal gut, zu wissen, was der bgh sagt, was die hM in der lit sagt. das ergebnis ist aber nicht das, was zählt und es ist nicht das, was die juristerein ausmacht. es klingt zwar abgedroschen, aber der weg ist doch vielmehr das ziel, und wenn man schon genau weiß, wo der bgh hinläuft, läuft man vielleicht einfach hinterher ohne auch mal ab- und irrwege entlangzulaufen, die zwar nirgends hinführen, die einen aber verstehen lassen, warum jetzt gerade der andere weg der richtige ist.
kommentare sind da mE eher doch was für die hausarbeit, wenn man schnell den streitstand sichten möchte oder in die lit recherche einsteigen. aber zum lernen finde ich sie aus obigen gründen nicht geeignet, zumal die wirklich guten kommentare (ich liebe zB den MüKo), d.h. diejenigen, die auch erklären und nicht nur standpunkte festhalten, für studenten ohnehin nicht erschwinglich sind.
schließlich hab ich gerade in den letzten vier klausuren gemerkt: ich verlaß mich gern auf meinen kopf und schaue nur unsicherheiten schnell im kommentar nach. mehr zeit hat man im examen ohnehin nicht. somit: was soll einem eine ausschweifende beschäftigung mit dem kommentar denn bringen?
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j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich hab mir fürs GG den J/P gekauft und finde ihn auch zum lernen sehr gut. In den anderen Fachbereichen waren mir die Komm. einfach zu teuer und trotzdem viel zu knapp.

Wenn ich zB im Palandt lese, habe ich hinterher mehr Fragen als vorher und das trotz der 100 Öre.

Is aber iE ne subjektive Geschichte, die jeder für sich entscheiden muss.
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veltina
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Beitrag von veltina »

schlafkatze hat geschrieben: kommentare sind da mE eher doch was für die hausarbeit, wenn man schnell den streitstand sichten möchte oder in die lit recherche einsteigen. aber zum lernen finde ich sie aus obigen gründen nicht geeignet, zumal die wirklich guten kommentare (ich liebe zB den MüKo), d.h. diejenigen, die auch erklären und nicht nur standpunkte festhalten, für studenten ohnehin nicht erschwinglich sind.
Ich nutze den Müko intensiv zum Lernen - sitze aber genau deshalb auch immer in der Bib. Ein alter Palandt, um daheim mal ganz schnell was nachzugucken, ist nicht schlecht, aber sonst sind die erschwinglichen Kommentare mE tatsächlich zu knapp, um damit "richtig" zu lernen. Die vertreten doch meist nur ihre eigene Meinung oder referieren die Rechtsprechung, und dass es noch andere gibt, sieht man höchstens in Fußnote 534 Halbsatz 3, da bringt ein Lehrbuch im Zweifel mehr. Wozu Kommentare kaufen, wenn es die Bib und Beck-Online gibt? Soviel Equipment kann man sich für daheim ja doch nicht zusammenkaufen. Ist die Ausstattung bei euch wirklich so schlecht?
http://www.pgdp.net
http://www.kiva.org - Wer hat das beste Händchen bei der Schuldnerwahl? :D
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