Hallo!
könnte mir vielleicht jemand behilflich sein?
Ich würde gerne einen Antrag auf Trennungsentschädigung bei der Ref-Abteilung stellen. Die Dame meinte zu mir, ich soll "einfach schreiben" warum ich gerade in dem betreffenden Bundesverband und nicht in zB einem Landesverband meine Wahlstation machen will.
Mehr Tips, vor allem zur Form, gab´s nicht.
Und nun meine Frage:
Gibt es bestimmte Formen, Inhalte die ich beachten muss?
Ist der Antrag formlos und/oder mit einer schlichten Begründung warum ich in der Nähe kein entsprechenderen Ausbildungsort finden konnte ausreichend?
Besteht nicht schon wegen der einzigartigkeit der Ausbildungsstelle (als Bundesverband, das eben nur einmal da ist) ein Anspruch auf Trennungsentschädigung?
Vielleicht gibt es jemanden unter Euch, der mit so einem Antrag Erfolg hatte?
Vielen Dank im Voraus!!!!!
Trennungsentschädigung
Moderator: Verwaltung
- AnCuT
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Hallo
In NRW gibt es eigentlich noch ein Formular für die Trennungsentschädigung. Also mal nachfragen. Beim LG Münster kriegt man die zumindest an der Geschäftsstelle.
Aber der Antrag kann sicherlich auch formlos gestellt werden.
Aber musst halt die notwendigen Angaben machen. Alte Dienststelle. Neue vorübergehende Dienststelle. Entfernung von daheim zu den Dienststellen. Miete, die du an der neuen Dienststelle zahlst etc.
Warum man da aber so einen Selbstfindungsaufsatz über das warum schreiben soll, versteh ich nicht so ganz, da es dir doch vollkommen freigestellt ist, wo du deine wahlstation verbingst. Ich würd von diesen Erwägungen mal Abstand nehmen.
Und dann die Daumen drücken, dass sie sich nicht wieder was neues zum ablehnen ausgedacht haben.
In NRW gibt es eigentlich noch ein Formular für die Trennungsentschädigung. Also mal nachfragen. Beim LG Münster kriegt man die zumindest an der Geschäftsstelle.
Aber der Antrag kann sicherlich auch formlos gestellt werden.
Aber musst halt die notwendigen Angaben machen. Alte Dienststelle. Neue vorübergehende Dienststelle. Entfernung von daheim zu den Dienststellen. Miete, die du an der neuen Dienststelle zahlst etc.
Warum man da aber so einen Selbstfindungsaufsatz über das warum schreiben soll, versteh ich nicht so ganz, da es dir doch vollkommen freigestellt ist, wo du deine wahlstation verbingst. Ich würd von diesen Erwägungen mal Abstand nehmen.
Und dann die Daumen drücken, dass sie sich nicht wieder was neues zum ablehnen ausgedacht haben.
- AnCuT
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schon komisch. Genau nach diesem Formular hatte ich gefragt,. Und die Dame meinte zu mir, bevor ich das Formular ausfühlen kann muss ich erstmal eine Begründung schreiben warum ich dahin will.... ojej... Ich stehe auf dem Schlauch und weiss nicht ob ich da direkt den ganzen Lebenlauf runterrattern soll
Also von solch einer Begründung, warum ich in der WAHLstation gerade diese Stelle geWÄHLT habe, hab ich noch nie gehört und ist wohl auch etwas obskur.
Auf solche Sachen würd ich mich gar nicht erst einlassen
Letztendlich kann ein Trennungsentschädigung von so etwas auch nicht abhängig gemacht werden, wenn die Voraussetzungen für eine Gewährung vorliegen.
Auf solche Sachen würd ich mich gar nicht erst einlassen
Letztendlich kann ein Trennungsentschädigung von so etwas auch nicht abhängig gemacht werden, wenn die Voraussetzungen für eine Gewährung vorliegen.
- AnCuT
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hm.. habe ich mir auch gedacht. Aber vielleicht geht es um folgendes:
(Auszug aus der VO)
"... Die auswärtige Ausbildungsstelle muss aus dienstlichen Gründen zugeweisen werden. Das ist nicht der Fall, wenn die Zuweisung nur aus persönlichen Gründen erfolgt ist, also man z.B. die Rechtsanwaltsstation in Hamburg absolvieren möchte. Da die Ausbildung auch an der Stammdienststelle erfolgen könnte (denn auch dort gibt es Anwälte), entfällt der Anspruch auf Trennungsentschädigung, da die Zuweisung an den auswärtigen Ort auf eigenen Wunsch erfolgte. Anders kann es sein, wenn an dem Wohnort oder dem Ort der Stammdienstste]le eine adäquate Ausbildungsmöglichkeit nicht besteht...."
und wahrscheinlich soll ich jetzt das Merkmal des Fehlens "adäquater Ausbildungsmöglichkeit" in NRW nachweisen ...
das kann ja echt nur ein "Klaks" sein
(Auszug aus der VO)
"... Die auswärtige Ausbildungsstelle muss aus dienstlichen Gründen zugeweisen werden. Das ist nicht der Fall, wenn die Zuweisung nur aus persönlichen Gründen erfolgt ist, also man z.B. die Rechtsanwaltsstation in Hamburg absolvieren möchte. Da die Ausbildung auch an der Stammdienststelle erfolgen könnte (denn auch dort gibt es Anwälte), entfällt der Anspruch auf Trennungsentschädigung, da die Zuweisung an den auswärtigen Ort auf eigenen Wunsch erfolgte. Anders kann es sein, wenn an dem Wohnort oder dem Ort der Stammdienstste]le eine adäquate Ausbildungsmöglichkeit nicht besteht...."
und wahrscheinlich soll ich jetzt das Merkmal des Fehlens "adäquater Ausbildungsmöglichkeit" in NRW nachweisen ...
das kann ja echt nur ein "Klaks" sein