Verbesserungsversuch NRW

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Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Verbesserungsversuch NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Habe gehört, dass gestern entschieden wurde, dass der Verbesserungsversuch in NRW für's 2. eingeführt werden soll.

Hat jmd. nähere Infos?

Habe auf der Landtagsseite nur gesehen, dass gestern u.a. der Petitionsausschuss getagt hat ...
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nemesis
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Beitrag von nemesis »

http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/p_2006_05_30/index.php (Verwaister Link automatisch entfernt)
Zusatzchance für den Berufseinstieg: Kabinett beschließt "Verbesserungsversuch" für geprüfte Rechtsreferendare
30.05.2006

Rechtsreferendare sollen nach dem Willen der Landesregierung die Möglichkeit bekommen, das bestandene zweite juristische Staatsexamen mit dem Ziel einer Notenverbesserung zu wiederholen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Dienstag in Düsseldorf beschlossen, wie Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter mitteilte.

"Das Ergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung ist für die berufliche Chance der Rechtsreferendare auf einem ausgesprochen angespannten Arbeitsmarkt besonders wichtig. Mir war es daher ein Anliegen, dass es auch in Nordrhein-Westfalen den so genannten Verbesserungsversuch gibt", sagte die Ministerin. Die Absolventen in NRW sollten dieselben Chancen bekommen wie ihre Kollegen aus bereits sieben anderen Bundesländern. Schätzungen zufolge werden rund 15 Prozent der rund 2.600 Prüflinge - also etwa 390 Kandidatinnen und Kandidaten - von dem Wiederholungsversuch Gebrauch machen.

Der Gesetzentwurf sieht eine kostendeckende Gebühr für den Verwaltungsaufwand vor, der durch den Verbesserungsversuch entsteht (so wären rund 3.200 weitere Klausuren zu korrigieren und zusätzliche mündliche Prüfungen abzunehmen). Die genaue Höhe der Gebühr muss noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

Sofern der Landtag das Gesetz beschließt, wird es mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Der Notenverbesserungsversuch soll bereits denjenigen Referendarinnen und Referendaren offen stehen, die am 1. Dezember 2004 oder später erstmals in das Referendariat eingetreten sind.



Glückwunsch! :D
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Survivor
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Beitrag von Survivor »

Ja, Glückwunsch an die Kollegen aus NRW! =D>

Bei uns in Hessen sehe ich dafür leider schwarz... ](*,) Oder hat jmd. gegenteilige Infos? [-o<
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nicht schlecht. sogar mit Rückwirkung...
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 31. Mai 2006, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
marisa
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Beitrag von marisa »

Yuppie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Endlich mal eine gute Nachricht!
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Leider nicht genug Rückwirkung für mich. Ein Monat zu wenig. Wird halt beim ersten Mal klappen müssen. Toll für alle Leute wie mich, die mit den Jungs und Mädels ab Dez. 2004 in Bewerbungsrunden konkurrieren müssen ... die die Shitluck-Quote im Examen halbieren können.
Micha79
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Beitrag von Micha79 »

@ckd:

Es tut mir leid, dass Du nicht mehr in den Genuß des Verbesserungsversuchs kommst. Allerdings kann man die Behebung eines Mißstandes nicht mit der Erwägung ablehnen, dass sie zu spät kommt. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei Deinen Klausuren.

Micha
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mich würde mal schwer interessieren, welche >vorraussetzungen man da erfüllen muss. haben den ersten freiversuch nicht nutzen können, weil icch jetzt schon im neunten bin. Aber was muß man für den zweiten mit bringen?
Naja, wird man wohl abwarten müssen,.
marisa
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Beitrag von marisa »

@shadow:
Was für Voraussetzungen sollen das denn sein?
Man muss vor dem Ausschlusstermin mit dem Ref angefangen haben, den ersten Examensversuch bestanden haben, die Kohle bezahlen.
Solche Zeitlimits wie beim ersten Examen (Verbesserung nur nachFreischuss) kann es beim zweiten doch nicht mehr geben...
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AnCuT
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Beitrag von AnCuT »

marisa hat geschrieben:... die Kohle bezahlen.
wie viel soll das denn sein???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sicher???? Na das wäre ja einfach. Denke eigentlich schon, dass es da irgendwelche Vorraussetzungen geben muß. Sonst bekommt man ja praktisch noch einen Versuch geschenkt. Ok, man muß bezahlen, aber wie hock wird denn diese Gebühr sein? Wohl doch nicht imens hoch oder?

ICh trau dem Frieden halt irgendwie nicht. Mache in ca. 1,5 Jahren erstes Examen und wenn das wirklich alles so einfach ist mit dem Freuversuch, dann wär es nach vielen negativen Änderungen endlich mal wieder was positives.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Betreffend die Gebühr fallen Beträge von 300,- bis 500,- euronen.
marisa
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Beitrag von marisa »

shadow81 hat geschrieben: ...Mache in ca. 1,5 Jahren erstes Examen und wenn das wirklich alles so einfach ist mit dem Freuversuch, dann wär es nach vielen negativen Änderungen endlich mal wieder was positives.
nicht dass wir uns hier falsch verstehen: es geht um das zweite Examen - beim ersten wird nichts geändert!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja klar. Hab ich schon verstanden.
Ich meinte ja nur, dass ich eben das erste nicht als Freiversuch werde machen können, weil ich schon über die 8 Semester drüber bin.
Ich frage mich halt nur, ob es dann für den Freuversuch das zweite betreffend nicht auch eine Art zeitliche Begrenzung geben wird.
Aber eigentlich geht das ja garnicht, oder?

hm....300-500 Euro wäre es mir auf jeden Fall wert noch einen Versuch zu haben.
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