Richter Skripte: taugen die Dinger?
Moderator: Verwaltung
Richter Skripte: taugen die Dinger?
Ihr habt ja bestimmt in dem gleich etwas unterhalb befindlichen Thread gesehen, dass ich atm schwer am Schwimmen bin und dort hat mir gerade jemand Richter Skripte empfohlen.
Die kenne ich bislang nicht, habe noch nie eins in der Hand gehabt und habe auch nur einen Thread hier im Forum gefunden, wo sie jemand - ohne das zu begründen - nicht empfehlen wollte.
Die Empfehlung war dahingehend, dass ich lernen möge Strukturen zu verstehen, weil mehr kann ich in den verbleibenden 3 Monaten wohl nicht vernünftig tun, und das finde ich eigentlich einen vernünftigen Rat. Jedoch möchte ich nicht die Katze im Sack kaufen.
Hat jemand Erfahrung mit diesen Dingern? Eignen sie sich für das Gesagte?
Gruß Missy
Die kenne ich bislang nicht, habe noch nie eins in der Hand gehabt und habe auch nur einen Thread hier im Forum gefunden, wo sie jemand - ohne das zu begründen - nicht empfehlen wollte.
Die Empfehlung war dahingehend, dass ich lernen möge Strukturen zu verstehen, weil mehr kann ich in den verbleibenden 3 Monaten wohl nicht vernünftig tun, und das finde ich eigentlich einen vernünftigen Rat. Jedoch möchte ich nicht die Katze im Sack kaufen.
Hat jemand Erfahrung mit diesen Dingern? Eignen sie sich für das Gesagte?
Gruß Missy
Ich kenne jemanden der hat bis zur Zwischenprüfung nur mit Richterskripten gelernt. Hab es auch mal versucht, aber für mich ist es nichts. Am Anfang steht immer das Prüfungsschema, dann eine kurze (RICHTIG kurze) Besprechung und zum Ende meist ein Fall, manchmal Wiederholungsfragen. Fürs Examen ist das meiner Meinung nach überhaupt nichts, nicht detailliert und tief genug, gibt echt nur einen Abriss eines Themas.
Lg
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- bilguer
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Ich habe Karteikarten von Alpmann zu einigen Rechtsgebieten und finde die auch ganz gut... sind die von Hemmer wesentlich anders? Skripte von Hemmer sprechen mich eigentlich nicht so an, insb. nicht von der Aufmachung.
Gruß Missy
Edit: was ich auch schon empfohlen bekommen habe, sind die Skripte von Juracom, die ja auch ein Mittelding zwischen Karteikarte und Skript sind. Sind die für diesen Zweck geeignet?
Gruß Missy
Edit: was ich auch schon empfohlen bekommen habe, sind die Skripte von Juracom, die ja auch ein Mittelding zwischen Karteikarte und Skript sind. Sind die für diesen Zweck geeignet?
- hero-of-the-day
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ich hab im ersten Semester BGB AT mit Richterskript und Skript vom Prof gelernt und eine sehr akzeptable Note in der Abschlussklausur erreicht. Für den Überblick würd ich sagen ganz in Ordnung, aber fürs Examen (soweit bin ich aber noch nicht) kann ich mir nicht vorstellen, dass die detailliert und ausführlich genug sind. Systemwissen ist super, aber ganz ohne Pauken gehts auch nicht.
Weaseling out of things is important to learn. It's what separates us from the animals ... except the weasel.
Ich hab das Skript von JuraCom in StPO, find ich aber ziemlich lückenhaft. Vieles, was wichtig ist, wird überhaupt nicht angesprochen. Aber wie gesagt... ich hab nur Erfahrungen mit dem StPO-Skript. Vielleicht sind die anderen ja auch besser.Missy hat geschrieben:
Edit: was ich auch schon empfohlen bekommen habe, sind die Skripte von Juracom, die ja auch ein Mittelding zwischen Karteikarte und Skript sind. Sind die für diesen Zweck geeignet?
Ich habe auch selber mal mit einem Juracom Skript im Strafrecht AT gelernt, aber so richtig zufrieden war ich auch nicht, weil ich fand dass in Bezug auf Meinungsstreite zu wenig erklärt war. Deshalb hatte ich damals auch vom Kauf der Skripte abgesehen.
Wer weiß ein Allheilmittel scheint es nicht zu geben, wäre ja auch zu einfach denn.
Gruß Missy
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Die KK von Alpmann kenne ich gar nicht. Die Hemmer-KK sind m.E. aber viel besser als die Skripten. Mochte die auch nicht besonders. Würde mir die Übersichts-KK aber auf jeden Fall mal ansehen. Du könntest die dann bei Bedarf ja auch mit den "normalen" KK vertiefen.Missy hat geschrieben:Ich habe Karteikarten von Alpmann zu einigen Rechtsgebieten und finde die auch ganz gut... sind die von Hemmer wesentlich anders? Skripte von Hemmer sprechen mich eigentlich nicht so an, insb. nicht von der Aufmachung.
Gruß Missy
M.E. die zeitsparendste+effektivste Methode in Anbetracht der Kürze der Zeit. Bei Skripten müßtest Du wohl sehr viel herausschreiben. Das entfiele dann schonmal.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."
-Duke Kahanamoku-
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Ich hab gerade mal ein bischen gelesen in dem Heftchen. Klar richtet es sich hauptsächlich an Anfänger und inhaltlich fehlt Minimum die Hälfte, aber ich glaube, den ersehnten roten Faden, den ich so dringend brauche, vermag mir das zu geben.
Und zu den Hemmer Übersichtskarten muß ich auch ganz ehrlich sagen, auch wenn sie schön wären - aber 30 Euro pro Rechtsgebiet, ich weiß nicht wovon ich die bezahlen sollte, selbst wenn sie mir eine Hilfe wären. Soviel Kohle habe ich nicht.
Gruß Missy
Und zu den Hemmer Übersichtskarten muß ich auch ganz ehrlich sagen, auch wenn sie schön wären - aber 30 Euro pro Rechtsgebiet, ich weiß nicht wovon ich die bezahlen sollte, selbst wenn sie mir eine Hilfe wären. Soviel Kohle habe ich nicht.
Gruß Missy
Hallo Missy.
Ich befürchte, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass die Richter-Skripten allein ausreichen, um das Examen zu bestehen. Was ich meinte, war folgendes: Ich halte es für sinnvoll, erst das Richter-Skript durchzuarbeiten. Was da drinsteht, muss einfach im Schlaf sitzen - Aufbauschemata, Definitionen, Systematik des Rechtsgebietes. Wenn das dann sitzt, kann man diesen Stoff mit den eigenen Unterlagen "unterfüttern" - mit Meinungsstreitigkeiten etc. M.E. hat das den Vorteil, dass dann das später dazugelernte besser im Gedächnis bleibt, weil man es in ein System einordnen kann. Die Richter-Skripten sollen sozusagen den roten Faden vermitteln, anhand dessen man das Rechtsgebiet weiter bearbeiten kann.
Zur Qualität der Richter-Skripten: Auch in diesen Skripten finden sich natürlich Fehler, genauso wie in anderem Arbeitsmaterial auch. Vielleicht guckst Du Dir die Skripten einfach im Buchhandel an und entscheidest von Skript zu Skript, ob sie Dir was bringen.
Alles Gute für Dich!
Ich befürchte, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass die Richter-Skripten allein ausreichen, um das Examen zu bestehen. Was ich meinte, war folgendes: Ich halte es für sinnvoll, erst das Richter-Skript durchzuarbeiten. Was da drinsteht, muss einfach im Schlaf sitzen - Aufbauschemata, Definitionen, Systematik des Rechtsgebietes. Wenn das dann sitzt, kann man diesen Stoff mit den eigenen Unterlagen "unterfüttern" - mit Meinungsstreitigkeiten etc. M.E. hat das den Vorteil, dass dann das später dazugelernte besser im Gedächnis bleibt, weil man es in ein System einordnen kann. Die Richter-Skripten sollen sozusagen den roten Faden vermitteln, anhand dessen man das Rechtsgebiet weiter bearbeiten kann.
Zur Qualität der Richter-Skripten: Auch in diesen Skripten finden sich natürlich Fehler, genauso wie in anderem Arbeitsmaterial auch. Vielleicht guckst Du Dir die Skripten einfach im Buchhandel an und entscheidest von Skript zu Skript, ob sie Dir was bringen.
Alles Gute für Dich!
Sowas habe ich mir beim oberflächlichen Betrachten des ersten Skripts (ich habe mir BGB AT und BGB AT Meinungsstreite gekauft) auch schon gedacht und ich denke, ich habe Dich da auch richtig verstanden. So wie man bei einem Fachwerkhaus, das man bauen will, nicht zuerst die Schrankwand, den Computer und das Bett auf den Bauplatz schleppt, sondern erst das Balkengerüst aufstellt, dann die Gefache ausfüllt und dann erst anfängt, drinnen zu tapezieren. Nach einem etwas intensiveren Blick in das Gerät, denke ich auch, dass es für diesen Zweck gut taugt.
Gruß Missy
Gruß Missy