Wechsellichtzeichen § 37 II Nr. 1 StVO

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Wechsellichtzeichen § 37 II Nr. 1 StVO

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

ist § 37 II Nr. 1 S. 3 und 4 StVO bzgl des worts "befahren" so zu verstehen, dass mit grünem pfeil links hinter der kreuzung, diese befahren werden darf, auch wenn die ampel für die anderen spuren rot anzeigt?

oder ist die vorschrift eher eng auszulegen und das "befahren" dahingehend zu verstehen ist, dass die kreuzung bei weit vorn liegender haltelinie befahren werden darf, wenn man sich schon hinter dem rotzeichen befindet?

kennt dau vielleicht jemand rechtsprechung?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich versteh nur Bahnhof...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich würd mal im Hentschel nachschlagen. Die StVO ist übrigens auch im Geigel, Haftpflichtproz., kommentiert.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Versteh jetzt auch nicht so ganz, wie du das meinst. Alternativ zu Hentschel kann ich noch Janiszewski/Jagow/Burmann vorschlagen. Auf aktuellem Stand auch in Beck-Online aufrufbar!


grtz
BuggerT
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Versuch es mal mit googlen!

Gruß
bilguer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

die frage ist einfach, ob man trotz ner roten ampel, diese überfahren und in die kreuzung reinfahren darf, um links abzubiegen, wenn man noch vor der roten am steht, sie also noch sieht, aber hinter der kreuzung nen grüner pfeil aufleuchtet


googlen bringt zwar treffer, aber keine eindeutigen ergebnisse ... selbst das teifbauamt gibt keine eindeutigen angaben
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Grüner Pfeil gilt doch nur für Rechtsabbieger. Kapier ich nicht.
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Baron
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Beitrag von Baron »

@Manolaw : ne... nicht so ein pfeil. Nico meint den anderen, der beim linksabbiegen aufleuchtet, wenn die autos, die entgegen kommen, schon rot haben.
so eine :
Bild


ich würde sagen, dass man da nimmer fahren kann, wenn man sich noch vor der haltelinie befindet. ich meine.... sonst würde man ja über rot fahren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ach so. Hab den "grünen Pfeil" mit dem "Grünpfeil" verwechselt! :D

Aber ich versteh immer noch nicht, wann ich den grünen Pfeil und gleichzeitig rot auf meiner Fahrspur haben kann. Daher die Verwirrung... :-k
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Motte
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Beitrag von Motte »

Also die Kombi habe ich auch noch nie erlebt ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

dito
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

doch diese Kombinationen gibt es in Berlin sehr häufig ... z.B. am Halleschen Ufer und auch auf der Friedrichstraße ... deswegen auch die Frage von mir

An letzerer gibt es sogar die Konstellation, dass sich die Grünphase der Fußgängerampel links (die sozusagen den Fahrtweg, wenn man links abbiegt, kreuzt) und die grüne-Pfeil-Phase überschneiden
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

das letztere darf aber nicht sein! Da hat die Straßenverkehrsbehörde was ordentlich verschlampt!
Ansonsten darf man doch fahren, es sei denn auf der Spur zum links abbiegen befindet sich eine Ampel der Gestalt über der Fahrbahn, dass die zuordnung von Ampel zur Fahrspur eindeutig ist. (z.B. Ampel mit Pfeil der dann rot leuchtet, oder über jeder einzelnen Fahrspur eine LZA.
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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