Wechsellichtzeichen § 37 II Nr. 1 StVO
Moderator: Verwaltung
Wechsellichtzeichen § 37 II Nr. 1 StVO
hallo,
ist § 37 II Nr. 1 S. 3 und 4 StVO bzgl des worts "befahren" so zu verstehen, dass mit grünem pfeil links hinter der kreuzung, diese befahren werden darf, auch wenn die ampel für die anderen spuren rot anzeigt?
oder ist die vorschrift eher eng auszulegen und das "befahren" dahingehend zu verstehen ist, dass die kreuzung bei weit vorn liegender haltelinie befahren werden darf, wenn man sich schon hinter dem rotzeichen befindet?
kennt dau vielleicht jemand rechtsprechung?
ist § 37 II Nr. 1 S. 3 und 4 StVO bzgl des worts "befahren" so zu verstehen, dass mit grünem pfeil links hinter der kreuzung, diese befahren werden darf, auch wenn die ampel für die anderen spuren rot anzeigt?
oder ist die vorschrift eher eng auszulegen und das "befahren" dahingehend zu verstehen ist, dass die kreuzung bei weit vorn liegender haltelinie befahren werden darf, wenn man sich schon hinter dem rotzeichen befindet?
kennt dau vielleicht jemand rechtsprechung?
- BuggerT
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- bilguer
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die frage ist einfach, ob man trotz ner roten ampel, diese überfahren und in die kreuzung reinfahren darf, um links abzubiegen, wenn man noch vor der roten am steht, sie also noch sieht, aber hinter der kreuzung nen grüner pfeil aufleuchtet
googlen bringt zwar treffer, aber keine eindeutigen ergebnisse ... selbst das teifbauamt gibt keine eindeutigen angaben
googlen bringt zwar treffer, aber keine eindeutigen ergebnisse ... selbst das teifbauamt gibt keine eindeutigen angaben
- Baron
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@Manolaw : ne... nicht so ein pfeil. Nico meint den anderen, der beim linksabbiegen aufleuchtet, wenn die autos, die entgegen kommen, schon rot haben.
so eine :
ich würde sagen, dass man da nimmer fahren kann, wenn man sich noch vor der haltelinie befindet. ich meine.... sonst würde man ja über rot fahren.
so eine :
ich würde sagen, dass man da nimmer fahren kann, wenn man sich noch vor der haltelinie befindet. ich meine.... sonst würde man ja über rot fahren.
- Motte
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doch diese Kombinationen gibt es in Berlin sehr häufig ... z.B. am Halleschen Ufer und auch auf der Friedrichstraße ... deswegen auch die Frage von mir
An letzerer gibt es sogar die Konstellation, dass sich die Grünphase der Fußgängerampel links (die sozusagen den Fahrtweg, wenn man links abbiegt, kreuzt) und die grüne-Pfeil-Phase überschneiden
An letzerer gibt es sogar die Konstellation, dass sich die Grünphase der Fußgängerampel links (die sozusagen den Fahrtweg, wenn man links abbiegt, kreuzt) und die grüne-Pfeil-Phase überschneiden
- Manosfighter
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das letztere darf aber nicht sein! Da hat die Straßenverkehrsbehörde was ordentlich verschlampt!
Ansonsten darf man doch fahren, es sei denn auf der Spur zum links abbiegen befindet sich eine Ampel der Gestalt über der Fahrbahn, dass die zuordnung von Ampel zur Fahrspur eindeutig ist. (z.B. Ampel mit Pfeil der dann rot leuchtet, oder über jeder einzelnen Fahrspur eine LZA.
Ansonsten darf man doch fahren, es sei denn auf der Spur zum links abbiegen befindet sich eine Ampel der Gestalt über der Fahrbahn, dass die zuordnung von Ampel zur Fahrspur eindeutig ist. (z.B. Ampel mit Pfeil der dann rot leuchtet, oder über jeder einzelnen Fahrspur eine LZA.
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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