Was gehört in die Anklage?

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Was gehört in die Anklage?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Schreibe gerade eine Anklage und in der Akte ist hinten eine Anklageschrift drin, bei der es auch noch keinen Termin zur Hauptverhandlung gibt. Muß ich diese laufende Anklage irgendwie berücksichtigen? Hab echt keine Ahnung!
HILFE!

Gruß,
Arne
Benutzeravatar
nemesis
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 826
Registriert: Donnerstag 16. Dezember 2004, 18:37

Beitrag von nemesis »

Es wird beantragt,
das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht -Strafrichter - XY zu eröffnen,
das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit XX Js YYYY/06 zu verbinden.
"We can't shoot a dog. People, okay, but not dogs." (Riggs, Lethal Weapon 3)
Benutzeravatar
bilguer
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2753
Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von bilguer »

Wenn die Verbindung gewollt ist.
Anmerkung: Sie ist immer gewollt, wenn die Verbindung für die StA ökonomisch ist.

Gruß
bilguer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hab jetzt noch ein Problem:

Strafantrag wurde in einem Fall gegen unbekannt gestellt. Eine ganze Gruppe wurde dann als Beschuldigte vernommen. Es war jedoch zweifelsfrei (so schon von der Polizei festgestellt) nur einer aus der Gruppe.
Bekommt der Antragssteller jetzt einen Einstellungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich der übrigen als Beschuldigte vernommenen?
Kann mir jemand helfen?

Gruß,
Arne
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

arne0815 hat geschrieben:Bekommt der Antragssteller jetzt einen Einstellungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich der übrigen als Beschuldigte vernommenen?
Die Anzeige gegen Unbekannt wurde ja nur gestellt, weil zum diesem Zeitpunkt der Beschuldigte noch nicht eindeutig benannt werden konnte.

Und was willst du nun mitteilen??

"Die Ermittlungen gegen Unbekannt wurden eingestellt mangels hinreichenden Tatverdacht" ???? :D

Dürfte einleuchtend sein, oder? Über Einstellungen wird informiert, aber hier wird ja nicht eingestellt. Und darüber, dass nun jemand identifiziert werden konnte, bekommt der Anzeigensteller keine Benachrichtigung.

Nicht so einen dicken Kopp machen über so Kleinigkeiten....
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Carlyle hat geschrieben: Über Einstellungen wird informiert, aber hier wird ja nicht eingestellt. Und darüber, dass nun jemand identifiziert werden konnte, bekommt der Anzeigensteller keine Benachrichtigung.
Aber zumindest, im Bezug auf die die als Beschuldigte bei der Polizei vernommen worden sind, muß ich doch nach § 170 II einstellen und denen das mitteilen?

P.S.: Du kennst meine Staatsanwältin nicht ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

arne0815 hat geschrieben:Aber zumindest, im Bezug auf die die als Beschuldigte bei der Polizei vernommen worden sind, muß ich doch nach § 170 II einstellen und denen das mitteilen?
Diese wurden zwar vernommen, aber doch nur um den Täter zu ermitteln. In Bezug auf diese gibt es aber keine Strafanzeige.

Einstellungen werden mitgeteilt, wenn Ermittlungen gegen konkret benannte Täter, wegen konkret angezeigter Straftatbestände oder komplett eingestellt werden.
Benutzeravatar
Giorgio
Moderator
Moderator
Beiträge: 247
Registriert: Mittwoch 12. November 2003, 14:56

Beitrag von Giorgio »

Wurde jemand als Beschuldigter vernommen, muß er hinsichtlich der Verfahrenseinstellung informiert werden. Also Mitteilung der Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO ohne Gründe.
Antworten