Was gehört in die Anklage?
Moderator: Verwaltung
Was gehört in die Anklage?
Hallo!
Schreibe gerade eine Anklage und in der Akte ist hinten eine Anklageschrift drin, bei der es auch noch keinen Termin zur Hauptverhandlung gibt. Muß ich diese laufende Anklage irgendwie berücksichtigen? Hab echt keine Ahnung!
HILFE!
Gruß,
Arne
Schreibe gerade eine Anklage und in der Akte ist hinten eine Anklageschrift drin, bei der es auch noch keinen Termin zur Hauptverhandlung gibt. Muß ich diese laufende Anklage irgendwie berücksichtigen? Hab echt keine Ahnung!
HILFE!
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- nemesis
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Hab jetzt noch ein Problem:
Strafantrag wurde in einem Fall gegen unbekannt gestellt. Eine ganze Gruppe wurde dann als Beschuldigte vernommen. Es war jedoch zweifelsfrei (so schon von der Polizei festgestellt) nur einer aus der Gruppe.
Bekommt der Antragssteller jetzt einen Einstellungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich der übrigen als Beschuldigte vernommenen?
Kann mir jemand helfen?
Gruß,
Arne
Strafantrag wurde in einem Fall gegen unbekannt gestellt. Eine ganze Gruppe wurde dann als Beschuldigte vernommen. Es war jedoch zweifelsfrei (so schon von der Polizei festgestellt) nur einer aus der Gruppe.
Bekommt der Antragssteller jetzt einen Einstellungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich der übrigen als Beschuldigte vernommenen?
Kann mir jemand helfen?
Gruß,
Arne
Die Anzeige gegen Unbekannt wurde ja nur gestellt, weil zum diesem Zeitpunkt der Beschuldigte noch nicht eindeutig benannt werden konnte.arne0815 hat geschrieben:Bekommt der Antragssteller jetzt einen Einstellungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich der übrigen als Beschuldigte vernommenen?
Und was willst du nun mitteilen??
"Die Ermittlungen gegen Unbekannt wurden eingestellt mangels hinreichenden Tatverdacht" ????
Dürfte einleuchtend sein, oder? Über Einstellungen wird informiert, aber hier wird ja nicht eingestellt. Und darüber, dass nun jemand identifiziert werden konnte, bekommt der Anzeigensteller keine Benachrichtigung.
Nicht so einen dicken Kopp machen über so Kleinigkeiten....
Aber zumindest, im Bezug auf die die als Beschuldigte bei der Polizei vernommen worden sind, muß ich doch nach § 170 II einstellen und denen das mitteilen?Carlyle hat geschrieben: Über Einstellungen wird informiert, aber hier wird ja nicht eingestellt. Und darüber, dass nun jemand identifiziert werden konnte, bekommt der Anzeigensteller keine Benachrichtigung.
P.S.: Du kennst meine Staatsanwältin nicht ...
Diese wurden zwar vernommen, aber doch nur um den Täter zu ermitteln. In Bezug auf diese gibt es aber keine Strafanzeige.arne0815 hat geschrieben:Aber zumindest, im Bezug auf die die als Beschuldigte bei der Polizei vernommen worden sind, muß ich doch nach § 170 II einstellen und denen das mitteilen?
Einstellungen werden mitgeteilt, wenn Ermittlungen gegen konkret benannte Täter, wegen konkret angezeigter Straftatbestände oder komplett eingestellt werden.