Rubrum / Urteilsüberschrift

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Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn sofort in der Verhandlung das Urtei gesprochen wird, ist es nur ein "Teil" der Streitsache die entschieden wird.

Wenn man sich das Urtei aber vorbehält und alles in einem schreibt, ist es eben ein Urteil, dass nicht nur über einen Teil des Rechtsstreites entscheidet, sondern insgesamt.

Habe es so verstanden, dass sich das "Teil" nicht auf das Anerkenntnis, sondern eben auf die Urteilsart bezieht. Und da ich eben, sofern AU für das Ende der Geamtentscheidung vorbehalten ist, dann nur 1 Urteil spreche, ist es eben kein "Teil" ...

Hoffe ich habe jetzt nicht völlig verwirrt #-o
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