Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo, weil es mit einem anderen Wahlfachschein leider nicht so geklappt hat und ich mich nun für das Examen nach altem Recht anmelden muss, möchte ich meinen alten Kriminologie-Schein zu einem der beiden möglichen Wahlfächer nutzen und muss mich nun entscheiden:

1) Kriminologie und Jugendstrafrecht
2) Kriminologie und Strafvollzug

Leider habe ich zu beiden Wahlfächern nicht so schrecklich viel Ahnung, muss mir also noch das meiste (wieder) anlesen.

Gibt es hier Erfahrungen bezüglich dieser beiden Wahlfächer? Welches ist umfangreicher (erfordert mehr Auswendiglernen von Definitionen, Theorien etc), welches ist "leichter"? Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?

Gibt es gute Bücher oder Skripten mit Fällen dazu?
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

In aller Regel werden die drei Fächer eh zusammengeworfen (zumindest in den Skripten).
Lehrbücher gibt es zu allen Fächern satt!

Ich hätte Jugendstrafrecht genommen, das fand ich einfach spannender und es ist mit Kriminologie gut kombinierbar.
Aber vermutlich auch Ansichtssache!

Gruß
bilguer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Super, schonmal vielen Dank!

Hat zufällig sonst noch jemand Erfahrung aus dem Bereich oder Tips?
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

Würde wegen der vielen Bezüge zur Kriminologie, zum allgemeinen Strafrecht und zum Strafprozessrecht auch zu Jugendstrafrecht raten, auch wenn das Strafvollzugsrecht mir isoliert betrachtet (noch) etwas übersichtlicher erscheint.
The Devil's Advocate
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Re: Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?

Beitrag von The Devil's Advocate »

Pappnase hat geschrieben: Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?
Im Strafvollzug. Sicherlich gibt es dort auch die ein oder andere Theorie (Stichwort: Prisonisierung etc.). Ingesamt ist Strafvollzug eher "greifbar". Solltest du generell im Ö-Recht fit sein, rate ich dir zu Strafvollzug. Zumal die Bezeichnung "Jugendstrafrecht" schon erhebliche Schwächen auf diesem Gebiet erkennen lässt. :D
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chefrocker
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Re: Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?

Beitrag von chefrocker »

The Devil's Advocate hat geschrieben:
Pappnase hat geschrieben: Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?
Zumal die Bezeichnung "Jugendstrafrecht" schon erhebliche Schwächen auf diesem Gebiet erkennen lässt. :D
Muss ich das verstehen?
Das Wahlfach 5 (Bayern) hieß von je her "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug" :-w
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Re: Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?

Beitrag von The Devil's Advocate »

chefrocker hat geschrieben:
The Devil's Advocate hat geschrieben:
Pappnase hat geschrieben: Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?
Zumal die Bezeichnung "Jugendstrafrecht" schon erhebliche Schwächen auf diesem Gebiet erkennen lässt. :D
Muss ich das verstehen?
Das Wahlfach 5 (Bayern) hieß von je her "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug" :-w
Nun ja, Bayern... ](*,)
Dass der Erziehungsgedanke des Jugendkriminalrechts in den südlichen Bundesländern ab und an verkannt wird, ist mir nicht neu, dass in Bayern jedoch tatsächlich die Bezeichnung Jugendstrafrecht für die WFG verwendet wird setzt dem Ganzen die Krone auf.
Gelöschter Nutzer

Re: Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

The Devil's Advocate hat geschrieben:Zumal die Bezeichnung "Jugendstrafrecht" schon erhebliche Schwächen auf diesem Gebiet erkennen lässt. :D
Damit hast du wohl Recht, allerdings wird das auch in der niedersächsischen Prüfungsordnung und allen mir bekannten Lehrbüchern so genannt. :-s O:)
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Dass der Erziehungsgedanke des Jugendkriminalrechts in den südlichen Bundesländern ab und an verkannt wird, ist mir nicht neu, dass in Bayern jedoch tatsächlich die Bezeichnung Jugendstrafrecht für die WFG verwendet wird setzt dem Ganzen die Krone auf.
Das klingt wie ein Streit aus der KJ oä! :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Übrigens spricht auch das Gesetz selbst von "Jugendstrafrecht": vgl. die amtl. Überschrift zu § 105 JGG.

Krümelkackerei...
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Beitrag von The Devil's Advocate »

Manolaw hat geschrieben: Krümelkackerei...
Nein, solche Dinge sind die Kleinigkeiten mit denen es anfängt. Strafe soll nunmal im Jugenkriminalrecht die absolute Ausnahme bilden und daher ist es falsch von Jugendstrafrecht zu sprechen. Der dadurch vermittelte gegenteilige Eindruck scheint mir leider teilweise beabsichtigt. (Nicht hier im Forum, ich meine eher die Politik)

Im Übrigen wollte ich hier gar keine Grundsatzdiskussion beginnen, es ist mir lediglich aufgefallen, dass Pappnase von Jugendstrafrecht sprach.
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Beitrag von strafrechtler »

Haste was gegen die KJ ;)? Also in Frankfurt/Main - nicht gerade für seine law-and-order-Hardliner bekannt - spricht man vom Jugendstrafrecht (ein Professor dort vertritt ja eine durch sein Lehrbuch nicht völlig unbekannte Mindermeinung, nach der gerade der Erziehungsgedanke der eigentliche Skandal ist).
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Beitrag von The Devil's Advocate »

strafrechtler hat geschrieben:(ein Professor dort vertritt ja eine durch sein Lehrbuch nicht völlig unbekannte Mindermeinung, nach der gerade der Erziehungsgedanke der eigentliche Skandal ist).
Irgendwie war mir klar, dass früher oder später Albrecht angeführt wird.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Haste was gegen die KJ
Es geht so, aber oft werden dort ähnlich "kleinkrümelige" Streitigkeiten wie gerade hier durchgezogen!

Gruß
bilguer
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Beitrag von strafrechtler »

Im Gegenteil, dort geht es ums große Ganze! Die ganz dicken Krümel! :D Im Ernst, bei übertriebener Spitzfindigkeit fallen mir eher andere Disziplinen und Richtungen ein ...
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