Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?
Moderator: Verwaltung
Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?
Hallo, weil es mit einem anderen Wahlfachschein leider nicht so geklappt hat und ich mich nun für das Examen nach altem Recht anmelden muss, möchte ich meinen alten Kriminologie-Schein zu einem der beiden möglichen Wahlfächer nutzen und muss mich nun entscheiden:
1) Kriminologie und Jugendstrafrecht
2) Kriminologie und Strafvollzug
Leider habe ich zu beiden Wahlfächern nicht so schrecklich viel Ahnung, muss mir also noch das meiste (wieder) anlesen.
Gibt es hier Erfahrungen bezüglich dieser beiden Wahlfächer? Welches ist umfangreicher (erfordert mehr Auswendiglernen von Definitionen, Theorien etc), welches ist "leichter"? Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?
Gibt es gute Bücher oder Skripten mit Fällen dazu?
1) Kriminologie und Jugendstrafrecht
2) Kriminologie und Strafvollzug
Leider habe ich zu beiden Wahlfächern nicht so schrecklich viel Ahnung, muss mir also noch das meiste (wieder) anlesen.
Gibt es hier Erfahrungen bezüglich dieser beiden Wahlfächer? Welches ist umfangreicher (erfordert mehr Auswendiglernen von Definitionen, Theorien etc), welches ist "leichter"? Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?
Gibt es gute Bücher oder Skripten mit Fällen dazu?
- bilguer
- Mega Power User
- Beiträge: 2753
- Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
- Ausbildungslevel: RA
-
- Power User
- Beiträge: 577
- Registriert: Freitag 30. September 2005, 09:17
-
- Power User
- Beiträge: 714
- Registriert: Dienstag 7. Februar 2006, 16:43
Re: Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?
Im Strafvollzug. Sicherlich gibt es dort auch die ein oder andere Theorie (Stichwort: Prisonisierung etc.). Ingesamt ist Strafvollzug eher "greifbar". Solltest du generell im Ö-Recht fit sein, rate ich dir zu Strafvollzug. Zumal die Bezeichnung "Jugendstrafrecht" schon erhebliche Schwächen auf diesem Gebiet erkennen lässt.Pappnase hat geschrieben: Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?
- chefrocker
- Power User
- Beiträge: 524
- Registriert: Samstag 10. Januar 2004, 17:02
- Ausbildungslevel: RA
Re: Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?
Muss ich das verstehen?The Devil's Advocate hat geschrieben:Zumal die Bezeichnung "Jugendstrafrecht" schon erhebliche Schwächen auf diesem Gebiet erkennen lässt.Pappnase hat geschrieben: Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?
Das Wahlfach 5 (Bayern) hieß von je her "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug"
-
- Power User
- Beiträge: 714
- Registriert: Dienstag 7. Februar 2006, 16:43
Re: Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?
Nun ja, Bayern...chefrocker hat geschrieben:Muss ich das verstehen?The Devil's Advocate hat geschrieben:Zumal die Bezeichnung "Jugendstrafrecht" schon erhebliche Schwächen auf diesem Gebiet erkennen lässt.Pappnase hat geschrieben: Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?
Das Wahlfach 5 (Bayern) hieß von je her "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug"
Dass der Erziehungsgedanke des Jugendkriminalrechts in den südlichen Bundesländern ab und an verkannt wird, ist mir nicht neu, dass in Bayern jedoch tatsächlich die Bezeichnung Jugendstrafrecht für die WFG verwendet wird setzt dem Ganzen die Krone auf.
Re: Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach?
Damit hast du wohl Recht, allerdings wird das auch in der niedersächsischen Prüfungsordnung und allen mir bekannten Lehrbüchern so genannt.The Devil's Advocate hat geschrieben:Zumal die Bezeichnung "Jugendstrafrecht" schon erhebliche Schwächen auf diesem Gebiet erkennen lässt.
- bilguer
- Mega Power User
- Beiträge: 2753
- Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
- Ausbildungslevel: RA
-
- Power User
- Beiträge: 714
- Registriert: Dienstag 7. Februar 2006, 16:43
Nein, solche Dinge sind die Kleinigkeiten mit denen es anfängt. Strafe soll nunmal im Jugenkriminalrecht die absolute Ausnahme bilden und daher ist es falsch von Jugendstrafrecht zu sprechen. Der dadurch vermittelte gegenteilige Eindruck scheint mir leider teilweise beabsichtigt. (Nicht hier im Forum, ich meine eher die Politik)Manolaw hat geschrieben: Krümelkackerei...
Im Übrigen wollte ich hier gar keine Grundsatzdiskussion beginnen, es ist mir lediglich aufgefallen, dass Pappnase von Jugendstrafrecht sprach.
-
- Power User
- Beiträge: 577
- Registriert: Freitag 30. September 2005, 09:17
Haste was gegen die KJ ? Also in Frankfurt/Main - nicht gerade für seine law-and-order-Hardliner bekannt - spricht man vom Jugendstrafrecht (ein Professor dort vertritt ja eine durch sein Lehrbuch nicht völlig unbekannte Mindermeinung, nach der gerade der Erziehungsgedanke der eigentliche Skandal ist).
-
- Power User
- Beiträge: 714
- Registriert: Dienstag 7. Februar 2006, 16:43
- bilguer
- Mega Power User
- Beiträge: 2753
- Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
- Ausbildungslevel: RA
-
- Power User
- Beiträge: 577
- Registriert: Freitag 30. September 2005, 09:17