Mal eine andere Frage: Muss ein Dienstverpflichteter bei einer unberechtigten fristlosen Kündigung nach § 626 I dem Dienstberechtigten (Kündigenden) ausdrücklich erklären, warum er die fristl. Kü. nicht anerkennt?
Ich denke, das ist schon AUfgabe des Kündigenden, zu schauen, dass seine Kü.wirksam ist und nicht auf die Mithilfe des Vertragspartners zu vertrauen...
Wie seht ihr das?
Fristlose Kündigung
Moderator: Verwaltung
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schon klar aber wie soll denn der Kündigungsempfänger erkennen, ob die Kündigung wirksam ist, wenn keine Gründe angegeben werden? Zumindest wenn dieser es verlangt muss der Kündigende diesen "wichtigen Grund" offenlegen. Sinnvoll ist es also (und üblich), dass der Kündigende gleich den Grund für die Kü. angibt.