Fristlose Kündigung

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caze
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Fristlose Kündigung

Beitrag von caze »

Mal eine andere Frage: Muss ein Dienstverpflichteter bei einer unberechtigten fristlosen Kündigung nach § 626 I dem Dienstberechtigten (Kündigenden) ausdrücklich erklären, warum er die fristl. Kü. nicht anerkennt?

Ich denke, das ist schon AUfgabe des Kündigenden, zu schauen, dass seine Kü.wirksam ist und nicht auf die Mithilfe des Vertragspartners zu vertrauen...

Wie seht ihr das?
Grimster
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Beitrag von Grimster »

Also ich sehe da jetzt kein Problem. Seit wann muss sich der Gekündigte zu der Kündigung erklären? Nichtmal der Kündigende braucht Gründe angeben.
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caze
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Beitrag von caze »

Der Kündigende muss schon Gründe angeben, wenn es um eine außerorentliche fristlose Kündigung geht. Die Kündigung ist nämlich (626) nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund iSd 626 besteht...
Grimster
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Beitrag von Grimster »

Zwischen "bestehen" und "angeben" besteht :D aber ein kleiner Unterschied.
Schau mal in den letzten Satz des § 626 BGB.
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caze
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Beitrag von caze »

schon klar :D aber wie soll denn der Kündigungsempfänger erkennen, ob die Kündigung wirksam ist, wenn keine Gründe angegeben werden? Zumindest wenn dieser es verlangt muss der Kündigende diesen "wichtigen Grund" offenlegen. Sinnvoll ist es also (und üblich), dass der Kündigende gleich den Grund für die Kü. angibt.
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