Vorteilsgewährung und WM-Tickets

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Vorteilsgewährung und WM-Tickets

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Forum,

also in letzter Zeit, va vor der WM bekam man ja im TV immer mal wieder das Thema aufgedrängt, dass sich die ganzen WM-Sponsoren und Großunternehmen (bzw. deren Organe) mit der Vergabe von VIP-Tickets an Politiker wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) strafbar machen.

Irgendeine StA in NRW hat auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand eines Unternehmens (ich glaub ein Energieunternehmen) eingeleitet.

Dieser Mensch wurde dann auch nicht müde seinen beleibten Körper vor jede nur erreichbare Fernsehkamera zu schieben und den Untergang des Abendlandes zu prophezeien und jedem der es hören wollte und va auch jedem der es nicht hören wollte, diese "himmelschreinende ungerechtigkeit" zu klagen.

Nun, wie auch immer, jedenfalls scheint das juristisch irgendwie unklar zu sein. Insbesondere Herr Prof. Volk drängte sich da in den Vordergrund und übte harsche Kritik an der ermittelnden StA. Der Gedanke des § 333 sei abwegig...

Aber warum eigentlich. Also wenn ich das mit meinen - spärlichen - Kenntnissen mal durchsubsumiere, erscheint mir das durchaus möglich. Für einen Anfangsverdacht sollte es reichen...(ohne dass ich jetzt nun gleich alles besser wissen will als Volk, aber mich würde das "Warum" mal interessieren)

Woran lässt Volk (oder auch andere Vertreter die sich dazu mal qualifiziert geäußert haben) es scheitern? An einer rechtlichen Erwägung?

Einzig problematisch wäre vielleicht "für die Dienstausübung". Aber darunter Fällt ja nach h.M. (oder gar allg. A.?) auch schon die Verbesserung des Beziehungsklimas - Stichwort "Anfütterungsphase", mögen konkrete Dienshandlungen auch noch ungewiss sein.

Scheitert es also ggf. nur an tatsächlichen Umständen? Hat da jemand in letzter Zeit was gelesen oder fällt jemand auch sonst irgendwas ein?

Danke... :)
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schlemil
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Beitrag von schlemil »

ohne genauere Kenntnisse und Überlegungen, aber bei Politikern könnte schon die Amtsträgerstellung nach § 11 zweifelhaft sein.
Daher nennt man das bei Politkern im allgemeinen auch nicht Vorteilsgewährung, sondern Lobbyismus.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

:-k Mmm...in der Tat. Ich lese eben, Abgeordnete sind keine Amtsträger (a.A. wohl nur Rudolphi im SK). Hätte einem eigentlich geläufig sein müssen, denn im Staatshaftungsrecht tritt ja das gleiche Problem auf... #-o

Ich vermute aber mal, dass der StA nich so dusslig sein wird wie ich. Da werden die Tickets wohl auch an irgendwelche Leute verteilt worden sein, die Amtsträger sind (Geimeinderäte o.ä.)...
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