Architektenvertrag kündigen

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Architektenvertrag kündigen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo;

Wie sieht es bei der Kündigung eines Architektenvertrages aus, wenn eine Pauschalvergütung von 2500 Euro vereinbart wurde und der Architekt im Falle einer Kündigung nach HOAI III abrechnen möchte?(wird so im Vertrag vereinbart)

Bei einer Kündigung würde man ja mehr bezahlen, als wenn der Auftrag durchgeführt werden würde.
Kann das sein, oder muss sich der Architekt auch an der Pauschalvergütung orientieren?

Der Architekt muss sich ja anrechnen lassen, was er auf Grund der Kündigung an Aufwendungen erspart hat. Zu welchem Teil ist das?
Wenn man nicht einmal ein Architektengespräch geführt hat, wie wird das angerechnet?
Ich stehe da vor einer Wand? ](*,)

Gruß
Klaus
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