Urkunden prüfung

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Urkunden prüfung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie lautet die Berufsbezeichnung von jemanden der Urkunden jeder art auf ihre Echheit überprüft?

MfG

Namrasit
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Versuch uns doch bitte mal den Hintergrund Deiner Frage genauer zu erläutern.
Ich fühle mich so nicht in der Lage, eine korrekte Antwort zu geben.

Gruß
bilguer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

bilguer hat geschrieben:Versuch uns doch bitte mal den Hintergrund Deiner Frage genauer zu erläutern.
Ich fühle mich so nicht in der Lage, eine korrekte Antwort zu geben.

Gruß
bilguer
Es ist so, ich bin dabei ein Roman zu schreiben und in diesem Roman soll jemand die Echtheit einer Urkunde bestätigen.

MfG

Namrasit
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Motte
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Beitrag von Motte »

Das macht doch ein Notar, oder irre ich mich da?
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das macht doch ein Notar, oder irre ich mich da?

Würde ich auch sagen ...
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Ja, entweder ein Notar oder aber so etwas wie eine öffentlich beglaubigte Urkunde von der Verwaltung.
Das müsste auch gehen!

Gruß
bilguer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie soll denn ein Notar die Echtheit prüfen? Es geht doch hier gar nicht um was juristisches, oder?

Wenn es um eine handschriftliche Urkunde geht, würde ich sagen: Graphologe.
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Effi
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Beitrag von Effi »

Manolaw hat geschrieben:Wie soll denn ein Notar die Echtheit prüfen? Es geht doch hier gar nicht um was juristisches, oder?

Wenn es um eine handschriftliche Urkunde geht, würde ich sagen: Graphologe.
Aber da gehts doch eigentlich nicht um die Echtheit der Urkunde, sondern lediglich um die Handschrift, oder nicht? 8-[
I want to believe.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eben.

Und eine Urkunde ist echt, wenn sie vom Aussteller stammt.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Aber eine rechtliche Legitimation zu so einer Aussage hat doch kein Graphologe, oder?

Gruß
bilguer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

bilguer hat geschrieben:Aber eine rechtliche Legitimation zu so einer Aussage hat doch kein Graphologe, oder?
Der Begriff der Echtheit ist rein phänomenologischer nicht normativer Natur.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Das dürfte man im Rahmen des §267 StGB anders sehen!

Gruß
bilguer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich glaub, die strafrechtliche Definition ist hier nicht das Thema.

Jedenfalls gehört es auch nicht zu den Aufgaben eines Notars, § 267 StGB zu prüfen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich bin Notarassessor/Bayern.... die Echtheit einer Urkunde kann der Notar nicht abstrakt feststellen. Wie denn auch? Ich bekomme irgendeinen Zettel und soll bekunden, dass dieser tatsächlich vom Aussteller stammt?
Eine eidesstattliche Versicherung - meinetwegen auch aufgenommen durch den Notar - sollte in der Praxis der richtige Weg sein. Letztlich prüft diejenige Stelle, die im Rahmen eines Verfahrens eine Urkunde verwendet, auch deren Echtheit... aber nie abstrakt.

(es gibt Ausnahmen bei Auslandsberührung... )

MJ
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

MichaelJ hat geschrieben:Ich bin Notarassessor/Bayern.... die Echtheit einer Urkunde kann der Notar nicht abstrakt feststellen. Wie denn auch? Ich bekomme irgendeinen Zettel und soll bekunden, dass dieser tatsächlich vom Aussteller stammt?
Danke sehr. =D>
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