Hallo,
vielleicht weiß jemand von Euch wie im Unterhaltsrecht das mietfreie Wohnen des Verpflichteten berücksichtigt wird:
entweder 1. Reduzierung des Selbstbehaltes um den Betrag der hypothetischen Miete oder 2. den hypothetischen Mietwert als Einkommen des Verpflichteten hinzuzurechnen.
Finde andauernt unterschiedliche Angaben - vielleicht weiß jemand von Euch was genaues?
Familienrecht/Unterhaltsrecht - mietfreies Wohnen
Moderator: Verwaltung