wenn eine deutsche, die mit einem schweizer verheiratet ist, und mit ihm in spanien lebt, einen erbvertrag schließen will, kann sie dies in der schweiz nach schweizer recht machen?
die frage ist wirklich ernst gemeint. ich habe gelesen, dass in deutschland das herkunftsprinzip gilt und in der schweiz das wohnortprinzip.
cam
erbrecht international
Moderator: Verwaltung
- Christian aus Mainz
- Mega Power User
- Beiträge: 2097
- Registriert: Dienstag 11. Mai 2004, 18:07
- Ausbildungslevel: Ass. iur.