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Gerichtsstandvereinbarungen, Deutschland - Österreich

Verfasst: Donnerstag 17. August 2006, 12:03
von Richard
Eine deutsche GmbH schließt mit einer österreichischen GmbH eine schriftliche Gerichtsstandvereinbarung. Gerichtsstand soll der Sitz der deutschen GmbH sein.

Soweit ich die Rspr. bisher überblicke, ist umstritten ob in diesem Fall § 38 Abs. 1 ZPO anzuwenden ist, da der Kaufmannsbegriff eine auf den inländischen Geschäftsverkehr beschränkte Regelung sei. Wie seht ihr das? Gibt's höchstrichterliche Rspr.?

Angenommen § 38 Abs. 1 ZPO wäre nicht anzuwenden. So käme aufgrund der schriftlichen Vereinbarung § 38 Abs. 2 ZPO in Betracht.

In Thomas / Putzo heisst es bei § 38 Rn. 14: "Sonderregelungen gehen vor (allgM). Abs. 2 gilt daher nur, soweit nicht durch internationale Abkommen Gerichtsstandvereinbarungen ausgeschlossen, beschränkt oder erleichtert sind ."

Gibt es zwischen Deutschland und Österreich ein solches internationales Abkommen?

Verfasst: Donnerstag 17. August 2006, 12:56
von Godis
Art. 23 EuGVVO (steht bei mir in Rn. 14)?

Verfasst: Donnerstag 17. August 2006, 15:55
von Richard
Danke für Deine Antwort Godis!

Meine Auflage des Th/Pu (24. Auflage) verweist nur auf den hier nicht einschlägigen Art. 17 EuGVVO, so dass ich Art. 23 EuGVVO übersah.

Aufgrund des Art. 23 EuGVVO dürfte die Sache geritzt sein.

Verfasst: Mittwoch 23. August 2006, 04:59
von Gelöschter Nutzer
RA Richard Schweizer hat geschrieben:Aufgrund des Art. 23 EuGVVO dürfte die Sache geritzt sein.
was mich zu der Frage nach Erfahrungswerten ausserhalb der EU fuehrt?

Gruss auc Charlotte,
RvH