Seite 1 von 1

Rechtsprechungsverzeichnis

Verfasst: Dienstag 26. September 2006, 13:31
von Gelöschter Nutzer
Da sich meine Diss inhaltlich dem Ende zuneigt und bald die Formalia dran sind hier mal eine Frage, die im Studentenforum ähnlich diskutiert wird: Ist es ratsam, ein Rechtsprechungsverzeichnis zu erstellen?

In meiner Diss findet sich Rechtsprechung aus diversen nationalen Gerichten (Deutschland, USA, UK, Belgien und Italien) sowie internationalen Tribunalen (StIGH, IGH, ICSID, WTO, Ständiger Schiedshof und diverse alte obskure gemischte Tribunale). Alle haben unterschiedlich Zitierweisen, so gibt man in Deutschland ja nur die Fundstelle an, im angloamerikanischen Rechtsraum aber vor allem die Fallnamen, gleiches gilt meist für die internationalen Fälle, wobei hier meist auch das Aktenzeichen genannt wird. In die Fußnoten packe ich es wie in der üblichen Zitieerweise.
Der Übersichtlichkeit würde ein Rechtsprechungsverzeichnis sicher dienen, andererseits ist es wenig hilfreich da reinzuschreiben "Bundesgerichtshof - Urteil vom 28. 12.2005, Az. XXXX, abgedruckt in NJW 2006, 762".

Jemand eine Idee/Erfahrung?

Verfasst: Dienstag 26. September 2006, 14:09
von ready_or_not
Ich habe so etwas nciht gemacht und würde es auch wieder nciht mahcen, da es mE der ÜBerscihtlichkeit nicht dient.

Bundesgerichtshof - Urteil vom 28. 12.2005, Az. XXXX, abgedruckt in NJW 2006, 762 und ähnliches passt ungekürzt in die Fussnote.

Verfasst: Dienstag 26. September 2006, 14:17
von Kritschgau
Sehe da auch keinen Mehrwert. Nachweis in den Fußnoten ist wissenschaftlicher Standard und auch völlig ausreichend.

Verfasst: Dienstag 26. September 2006, 14:51
von Gelöschter Nutzer
Danke für die Einschätzungen, ich glaube, ich werde das Rechtsprechungsverzeichnis auch weglassen (bzw. es gar nicht erst erstellen), ich habe das halt nur in manchen Büchern (nicht deutsch) gesehen, das waren aber zugegebenermaßen auch Lehrbücher.
Und da die Diss. in deutsch ist werden sich eh keine Fremdsprachler dran stoßen, wenn ein Rechtsprechungsverzeichnis nicht drin ist.
Ich gebe mich nach wie vor der Illusion hin, dass meine Diss. von anderen Leuten als meinem Doktorvater, dem Zweitkorrektor, meiner Freundin und meinen Eltern gelesen wird, vielleicht ist das der Fehler.

Verfasst: Dienstag 26. September 2006, 14:59
von Jussi Cogens
SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:Ich gebe mich nach wie vor der Illusion hin, dass meine Diss. von anderen Leuten als meinem Doktorvater, dem Zweitkorrektor, meiner Freundin und meinen Eltern gelesen wird, vielleicht ist das der Fehler.
Na, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass zB in der eisernen Hand auch schon ganz gierig auf Deine Diss gewartet wird :D . Und ich werde da wohl auch mal reingucken.

@topic: So ein Verzeichnis würde ich auch weglassen.

Verfasst: Mittwoch 4. Oktober 2006, 14:28
von Torquemada
Bei rechtsvergleichenden Arbeiten - und um eine solche geht es ja offensichtlich - ist aber ein Rechtsprechungsverzeichnis (in Anlehnung an die Usancen der untersuchten Rechtsordnungen) durchaus üblich und wird womöglich vom Betreuer auch erwartet.