Assessment Center für Richter in NRW
Moderator: Verwaltung
Re: Assessment Center für Richter in NRW
Hallo,
ich wurde auch zum Assessment Center in Hamm eingeladen. Mich würde ebenfalls interessieren, wie Vortrag, Rollenspiel und Aktenblock so ablaufen und was sonst noch so gefragt wird. Kenne leider niemanden, der an dem AC bereist teilgenommen hat.
Wäre dankbar für Informationen, gerne auch per PN. Wäre auch nach dem AC bereit Informationen an euch weiterzugeben.
Vielen Dank schonmal!
ich wurde auch zum Assessment Center in Hamm eingeladen. Mich würde ebenfalls interessieren, wie Vortrag, Rollenspiel und Aktenblock so ablaufen und was sonst noch so gefragt wird. Kenne leider niemanden, der an dem AC bereist teilgenommen hat.
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Eine schöne Motivation für diejenigen, die schon dort waren.
(Kann selbst nix dazu sagen.)
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"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Da hier ja permanent die gleichen Fragen zum selben Thema kommen und sie so richtig nicht von Erfolg gekrönt zu sein scheinen, vielleicht mal ein allgemeiner Tipp: Oft ist es auf persönlichem Wege einfacher, an Informationen zu kommen, denn wenn man eine bestimmte Person direkt und mündlich anspricht, ist die Antwort-Motivation oft wesentlich höher als anonym hier im Forum.
Wenn man selbst niemanden kennt, der kürzlich eingestellt worden ist, dann könnte man z.B. seinen Ausbilder oder AG-Leiter aus dem Ref fragen, ob er einem nicht die Durchwahl von einem jungen, gerade eingestellten Kollegen geben kann, an den man mal freundlich mit der Bitte um ein paar Informationen zum Einstellungsverfahren herantreten kann.
Nachdem ich eingestellt worden war (bei der StA, aber das ist ja im Grunde die gleiche Situation wie bei Gericht), bin ich bestimmt schon zwei- oder dreimal von Referendaren auf diese Weise kontaktiert worden.
Wenn man selbst niemanden kennt, der kürzlich eingestellt worden ist, dann könnte man z.B. seinen Ausbilder oder AG-Leiter aus dem Ref fragen, ob er einem nicht die Durchwahl von einem jungen, gerade eingestellten Kollegen geben kann, an den man mal freundlich mit der Bitte um ein paar Informationen zum Einstellungsverfahren herantreten kann.
Nachdem ich eingestellt worden war (bei der StA, aber das ist ja im Grunde die gleiche Situation wie bei Gericht), bin ich bestimmt schon zwei- oder dreimal von Referendaren auf diese Weise kontaktiert worden.
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Das heißt, Dich haben wildfremde Leute im Büro angerufen, um zu fragen, wie das AC läuft, für dessen Inhalt Du ggf. Verschwiegenheit zusichern musstest? Ich würde da ja lieber anonym im Forum antworten...
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
In der Praxis weiß doch ohnehin jeder, der an dem Auswahlverfahren beteiligt ist, dass praktisch alle, die ihnen dort gegenüber sitzen, von anderen schon im Vorfeld Informationen darüber eingeholt haben.
Es ging aber - zumindest den Leuten, die mich gefragt haben - auch gar nicht um die konkreten Inhalte im Einzelnen (die sind ja sowieso nicht immer genau die gleichen), sondern mehr um den allgemeinen Ablauf, die Art von Fragestellungen, die drankommen könnten, die Stimmung, die Chancen u.ä.
Es ging aber - zumindest den Leuten, die mich gefragt haben - auch gar nicht um die konkreten Inhalte im Einzelnen (die sind ja sowieso nicht immer genau die gleichen), sondern mehr um den allgemeinen Ablauf, die Art von Fragestellungen, die drankommen könnten, die Stimmung, die Chancen u.ä.
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Genau den Weg kann ich bestätigen.
Ich wurde sogar mal gefragt, ob man denn nicht vorher andere fragen würde. Das ist also allseits bekannt. Wer sich nicht informiert zeigt eher mangelndes Interesse.
Im übrigen kann ich mich nicht erinnern, eine verschwiegenheitsklausel unterschrieben zu haben.
Ich wurde sogar mal gefragt, ob man denn nicht vorher andere fragen würde. Das ist also allseits bekannt. Wer sich nicht informiert zeigt eher mangelndes Interesse.
Im übrigen kann ich mich nicht erinnern, eine verschwiegenheitsklausel unterschrieben zu haben.
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Eagnai hat geschrieben:Oft ist es auf persönlichem Wege einfacher, an Informationen zu kommen, denn wenn man eine bestimmte Person direkt und mündlich anspricht, ist die Antwort-Motivation oft wesentlich höher als anonym hier im Forum.
Absolut. Insbesondere wenn man dann hier sein erstes Posting mit dieser Frage aufmacht. Ich denke dann immer: Wo wart ihr denn vorher...?
- Urs Blank
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Im aktuellen Info-Blättchen der Neuen Richtervereinigung Nordrhein-Westfalen (anscheinend noch nicht online verfügbar) findet sich ein Beitrag zur Einstellungs- und Entlassungspraxis der Justiz, Titel: „Vom Richter auf Probe zum Richter auf Abruf“.
Berichtet wird über einen im Juni 2012 eingestellten Proberichter, mit dessen Leistung man nicht zufrieden war. Im August 2012 wurde er – so heißt es jedenfalls in dem Bericht – vom Personaldezernenten des OLG Hamm dazu gebracht, ein Entlassungsgesuch zum Dezember 2012 zu unterzeichnen. Wenn sich seine Leistungen nicht verbesserten, werde man sein Gesuch „aus der Schublade“ holen, andernfalls nicht. Tatsächlich habe der Präsident des OLG das Entlassungsgesuch Ende November 2012 zur Überraschung des Proberichters angenommen.
Ein solches Vorgehen sei im Hammer Bezirk übliche Praxis gewesen, die jedoch inzwischen aufgrund interner Kritik eingestellt worden sei.
Interessant ist aus meiner Sicht daran die Rechtfertigung dieser Praxis. In dem Beitrag heißt es weiter, der Präsident des OLG habe in einem Schreiben an die NRV dazu erklärt, das OLG „habe sich dazu entschlossen, auch Bewerberinnen und Bewerber einzustellen, die die Auswahlkommission nicht vollständig hätten überzeugen können, um überhaupt die (…) frei werdenden Planstellen besetzen zu können. Die nicht so qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber sollten zunächst in den ersten sechs Monaten ihre Eignung unter Beweis stellen. Sollte sich die mangelnde Eignung herausstellen, sei die Einleitung eines förmlichen Verfahrens oder die Entlassung auf eigenen Wunsch die Folge. (…) Tatsächlich musste im Sommer 2013 eine Vorstellungsrunde mangels Bewerberinnen und Bewerbern abgesagt werden.“
Berichtet wird über einen im Juni 2012 eingestellten Proberichter, mit dessen Leistung man nicht zufrieden war. Im August 2012 wurde er – so heißt es jedenfalls in dem Bericht – vom Personaldezernenten des OLG Hamm dazu gebracht, ein Entlassungsgesuch zum Dezember 2012 zu unterzeichnen. Wenn sich seine Leistungen nicht verbesserten, werde man sein Gesuch „aus der Schublade“ holen, andernfalls nicht. Tatsächlich habe der Präsident des OLG das Entlassungsgesuch Ende November 2012 zur Überraschung des Proberichters angenommen.
Ein solches Vorgehen sei im Hammer Bezirk übliche Praxis gewesen, die jedoch inzwischen aufgrund interner Kritik eingestellt worden sei.
Interessant ist aus meiner Sicht daran die Rechtfertigung dieser Praxis. In dem Beitrag heißt es weiter, der Präsident des OLG habe in einem Schreiben an die NRV dazu erklärt, das OLG „habe sich dazu entschlossen, auch Bewerberinnen und Bewerber einzustellen, die die Auswahlkommission nicht vollständig hätten überzeugen können, um überhaupt die (…) frei werdenden Planstellen besetzen zu können. Die nicht so qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber sollten zunächst in den ersten sechs Monaten ihre Eignung unter Beweis stellen. Sollte sich die mangelnde Eignung herausstellen, sei die Einleitung eines förmlichen Verfahrens oder die Entlassung auf eigenen Wunsch die Folge. (…) Tatsächlich musste im Sommer 2013 eine Vorstellungsrunde mangels Bewerberinnen und Bewerbern abgesagt werden.“
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Ja, und? Ich finde diese Praxis nicht bedenklich. Woanders kann man auch rausfliegen...Urs Blank hat geschrieben:Im aktuellen Info-Blättchen der Neuen Richtervereinigung Nordrhein-Westfalen (anscheinend noch nicht online verfügbar) findet sich ein Beitrag zur Einstellungs- und Entlassungspraxis der Justiz, Titel: „Vom Richter auf Probe zum Richter auf Abruf“.
Berichtet wird über einen im Juni 2012 eingestellten Proberichter, mit dessen Leistung man nicht zufrieden war. Im August 2012 wurde er – so heißt es jedenfalls in dem Bericht – vom Personaldezernenten des OLG Hamm dazu gebracht, ein Entlassungsgesuch zum Dezember 2012 zu unterzeichnen. Wenn sich seine Leistungen nicht verbesserten, werde man sein Gesuch „aus der Schublade“ holen, andernfalls nicht. Tatsächlich habe der Präsident des OLG das Entlassungsgesuch Ende November 2012 zur Überraschung des Proberichters angenommen.
Ein solches Vorgehen sei im Hammer Bezirk übliche Praxis gewesen, die jedoch inzwischen aufgrund interner Kritik eingestellt worden sei.
Interessant ist aus meiner Sicht daran die Rechtfertigung dieser Praxis. In dem Beitrag heißt es weiter, der Präsident des OLG habe in einem Schreiben an die NRV dazu erklärt, das OLG „habe sich dazu entschlossen, auch Bewerberinnen und Bewerber einzustellen, die die Auswahlkommission nicht vollständig hätten überzeugen können, um überhaupt die (…) frei werdenden Planstellen besetzen zu können. Die nicht so qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber sollten zunächst in den ersten sechs Monaten ihre Eignung unter Beweis stellen. Sollte sich die mangelnde Eignung herausstellen, sei die Einleitung eines förmlichen Verfahrens oder die Entlassung auf eigenen Wunsch die Folge. (…) Tatsächlich musste im Sommer 2013 eine Vorstellungsrunde mangels Bewerberinnen und Bewerbern abgesagt werden.“
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Mit Blick auf § 22 Abs. 1 DRiG verstehe ich diese Praxis trotzdem nicht. Wer sich in der Probezeit nicht bewährt, unterschreibt üblicherweise auch keinen (mündlich durch evtl. eintretende Zufriedenheit des Arbeitgebers auflösend bedingten!) Aufhebungsvertrag, sondern wird - ggf. nach Abmahnung - entlassen.
Vielleicht weiß ja jemand, was für diese Praxis in NRW spricht/sprach?
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Vermutlich das Bestreben, § 22 DRiG zu unterlaufen.Maik84 hat geschrieben: Vielleicht weiß ja jemand, was für diese Praxis in NRW spricht/sprach?
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Sicher, das hat das OLG doch eingeräumt. Auch § 22 I DRiG erlaubt ja keine willkürliche Entlassung. Rechtsschutz könnte der Proberichter sowohl gegen seine Entlassung als auch gegen die dieser vorangehenden negativen Beurteilung nachsuchen. Mit einem Entlassungsersuchen erspart man sich viel Aufwand und möglichen Ärger.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Ja, aber man wird nicht woanders genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Ein solches Vorgehen verspottet die Gesetzesbindung der öffentlichen Verwaltung, ist eines Gerichtes unwürdig und befindet sich in offener Verachtung des Deutschen Richtergesetzes.thetruenik hat geschrieben: Ja, und? Ich finde diese Praxis nicht bedenklich. Woanders kann man auch rausfliegen...
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Das glaube ich aber doch - dass Arbeitgeber einen Arbeitnehmer lieber dazu drängen, sich auf einen Aufhebungsvertrag einzulassen, als das normale Kündigungsprozedere durchzuführen, kommt sicherlich durch alle Bereiche hinweg nicht selten vor.Swann hat geschrieben:Ja, aber man wird nicht woanders genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.thetruenik hat geschrieben: Ja, und? Ich finde diese Praxis nicht bedenklich. Woanders kann man auch rausfliegen...
- non-liquet
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Re: Assessment Center für Richter in NRW
Aber nicht, wenn der Aufhebungsvertrag schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses unterschrieben wird, um ihn dann monatelang für alle Eventualitäten in der Schublade liegen zu haben, sodass er dort nur noch herausgezogen werden muss.