Hab hier ein Urteil ohne Entscheidungsgründe in einer Widerspruchssache im einstweilligen Rechtsschutz vor einer Handelskammer!
Die Voraussetzungen des § 313a ZPO liegen nicht vor.
Weiß jmd., ob es noch andere Möglichkeiten gibt, unter denen ein Urteil ohne Entscheidungsgründe ergehen kann?
Ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen, dass eine Richterin in der Handelskammer so einen Fehler macht...
Urteil ohne Entscheidungsgründe
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