Nach der Widerspruchslösung des BGH muss der Verteidiger in der Hauptverhandlung bestimmten Verfahrensfehlern ausdrücklich widersprechen, wenn er die Möglichkeit einer Revision bezügl. dieses Fehlers aufrechterhalten will.
Bei einem Verstoß gegen § 252 StPO ist dies jedoch nicht notwendig, vgl. Meyer-Goßner, § 252 Rn 18.
Wie ist die Rechtslage bei einem Verstoß gegen § 254 StPO, wenn also der Angeklagte schweigt und seine Aussage vor einem Polizeibeamten trotzdem verlesen wird. Muss der Verteidiger widersprechen oder nicht?
[Strafverteidigung] Widerspruchslösung des BGH. Hier: § 254 StPO
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