Kostenfolge bei aussergerichtlichem Vergleich

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Gelöschter Nutzer

Kostenfolge bei aussergerichtlichem Vergleich

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo! Kürzlich hab ich mich mit ein paar Leuten über folgenden fiktiven Fall unterhalten, wobei wir uns nicht auf eine Lösung einigen konnten.
A und B streiten sich, weil A von B u.a. Geld haben will und A erhebt Klage. Noch bevor B´s Anwalt auf die Klage erwidert und der Streit ausufert, einigen sich A und B aussergerichtlich dahingehend, dass B an A einen Teil zahlt, dafür aber A die Klage zurücknimmt. Damit sollen dann alle wechselseitigen Ansprüche erledigt sein. Irgend eine ausdrückliche Regelung bezüglich der Kosten wird nicht getroffen. B zahlt, A nimmt die Klage zurück. Frage: Was ist jetzt mit den Kosten des Rechtsstreits? Normalerweise müsste bei Klagerücknahme A die Kosten tragen. Da allerdings aussergerichtlich vereinbart wurde, dass mit Zahlung und Klagerücknahme keiner mehr was vom anderen soll fordern können, könnte das doch auch heißen, dass B jetzt auch nicht verlangen kann, dass A seine Anwaltskosten trägt. :-k

Würde mich jetzt echt mal interessieren, wie sowas wohl ausgehen würde...
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