Re: R1 - Richtergehalt
Verfasst: Montag 10. März 2008, 01:08
Hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das kannst du mit Hilfe eines Gesetzestextes und (einfacher) einem Netto-Gehaltsrechner einfach selbst rausfinden.
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textmarker hat geschrieben:Hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.
textmarker hat geschrieben:Hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das kannst du mit Hilfe eines Gesetzestextes und (einfacher) einem Netto-Gehaltsrechner einfach selbst rausfinden.
???? Ich wäre doch nur für eine Antwort dankbar?textmarker hat geschrieben:Lebensalter vs. Dienstalter. Ganz einfach.
Ja, denn das ist ja auch tatsächlich Dein Lebensalter... Bei 35 gibt es allerdings einen cut. Wenn Du älter als 35 bist, wird zurückgerechnet (aus dem Kopf: es wird die Hälfte des "Mehralters" von Deinem Dienst-Lebensalter abgezogen; läßt sich aber alles gut im Gesetz nachlesen) wenn Du nicht in dem Zeitraum eine anrechenbare Tätigkeit ausgeübt hast.Assessor2008 hat geschrieben:zunächst danke für die Antworten,
aber dennoch eine Nachfrage (auch wenn das wohl klar zu sein scheint, aber die volljuristen in meinem Bekanntenkreis wussten es genauso wenig wie ich..):
Man steigt also mit 29 Jahren sofort auf Stufe 2 ein??? Oder versetzt sich das alles um 2 Jahre?
Danke!
Assessor2008 hat geschrieben:Schlumpfi hat geschrieben:http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/
Ich empfehle diesen schönen Gehaltsrechner, der ist ziemlich genau. Erstaunlich ist, dass es zwischen den einzelnen Bundesländern doch teilweise ziemliche Unterschiede gibt.
Der Gehaltsrechner ist unzweckmäßig: Er ist nicht aktuell und kalkulierte sonstige Leistungen (das abgeschaffte Weihnachtsgeld?) mit ein..
Mit dem Nettogehalt könnten sich die Referendare aber sicherlich anfreunden...Syd26 hat geschrieben:Nochmal zum Gehalt: von einer befreundeten Staatsanwältin weiß ich, dass sie in Bayern 3100,- brutto verdient. Steuerklasse 1 und unter 30.
Sie rät ihren Referendaren davon ab, zum Staat zu gehen.
Was für ein Bruttogehalt müsste man denn in der freien Wirtschaft haben, um netto das Gleiche, wie R1 raus zu haben? Und wie sieht es aus mit Aufstiegsmöglichkeiten in der Justiz? Das sollte man ja auch nicht außer Acht lassen.schneehase hat geschrieben:Mit dem Nettogehalt könnten sich die Referendare aber sicherlich anfreunden...Syd26 hat geschrieben:Nochmal zum Gehalt: von einer befreundeten Staatsanwältin weiß ich, dass sie in Bayern 3100,- brutto verdient. Steuerklasse 1 und unter 30.
Sie rät ihren Referendaren davon ab, zum Staat zu gehen.
Im übrigen freu ich mich eher über meine höchst ausreichende, anständige R1 Besoldung und ein Privatleben als über 8000 brutto ohne jegliche Zeit sie auszugeben.
Wenn man von den ca. 2450 netto noch 200 für den Anteil an der privaten KV abzieht, entspricht das in der freien Marktwirtschaft einem Monatsbrutto von ca. 4300,- €, einem Jahresbrutto bei 13 Gehältern von ca. 56.000€Kasimir hat geschrieben: Was für ein Bruttogehalt müsste man denn in der freien Wirtschaft haben, um netto das Gleiche, wie R1 raus zu haben? Und wie sieht es aus mit Aufstiegsmöglichkeiten in der Justiz? Das sollte man ja auch nicht außer Acht lassen.