Beratungshilfe für außergerichtlichen Einigungsversuch

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Gelöschter Nutzer

Beratungshilfe für außergerichtlichen Einigungsversuch

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Was kann man machen, wenn sich das AG weigert wie sonst üblich für einen außergerichtlichen Einigungsversuch Beratungshilfe zu bewilligen?

Begründung: Schuldnerberatungstelle seien andere Stelle im Sinne des BerHG.
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nemesis
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Beitrag von nemesis »

Gegen den Beschluss des Rechtspflegers: Erinnerung

Gegen den die Erinnerung zurückweisenden Beschluss des Abteilungsrichters: Nichts! :D :-w
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und jeden einzelnen Gläubiger als einzelnen Vorgang mittels Beratungshilfe abrechnen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

martindergroße hat geschrieben:Und jeden einzelnen Gläubiger als einzelnen Vorgang mittels Beratungshilfe abrechnen?
Hallo??? Guckst du eigentlich auch manchmal ins Gesetz?
Ich sag nur Nrn. 2504 bis 2507 VV RVG ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja das ist ja der Punkt, aber wenn keine Beartungshilfe bewilligt wird, kann ich es auch nicht so abrechnen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich würde solche Kackmandate nicht annehmen.


Steilpass
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann ich nun für den außergerichtlichen Einigungsversuch Beratungshilfe und für den Antrag auf Insolvenz Beratungshilfe abrechnen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

martindergroße hat geschrieben:Kann ich nun für den außergerichtlichen Einigungsversuch Beratungshilfe und für den Antrag auf Insolvenz Beratungshilfe abrechnen?
Für den Antrag auf Insolvenz kannst du gegenüber dem Staat gar nichts abrechnen, da es hierfür weder Beratungshilfe noch PKH gibt und eine Beiordnung in der Praxis so gut wie ausgeschlossen ist (siehe meine Antwort auf deine diesbezügliche Frage in dem anderen Thread).

Hinsichtlich des außergerichtlichen Einigungsversuches ist mir immer noch nicht klar wie das abgelaufen ist. Wer hatte den Antrag auf Beratungshilfe, der abgelehnt wurde, gestellt, du für den Mandanten oder der Mandant im Vorfeld selbst beim AG?

Wenn es der Mandant selbst war, kannst du nachträglich noch Beratungshilfe beantragen. Die Chancen dafür, dass diese bewilligt wird, sind, je nach den Umständen, recht gut, wenn der Antrag durch einen RA gestellt wird. Am hiesigen AG ist es z. B. üblich, dass der Antrag, wenn er durch die potentiellen Mandanten im Vorfeld selbst gestellt wird, grundsätzlich mit dem Hinweis auf die Schuldnerberatungsstellen abgelehnt wird. Wird er dagegen durch den RA für den Mandanten gestellt, wird er in der Regel bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen bewilligt. Hier aber unbedingt darauf achten, dass der Antrag vom Mandanten mit dem richtigen Datum unterschrieben wird, d. h. das Datum muss vor deiner Tätigkeit liegen.

Beim nächsten Mal solltest du unbedingt den Antrag stellen, bevor du tätig wirst, nur so bist du kostenmäßig auf der sicheren Seite!
Teichi
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Beitrag von Teichi »

indiana hat geschrieben:
martindergroße hat geschrieben:Und jeden einzelnen Gläubiger als einzelnen Vorgang mittels Beratungshilfe abrechnen?
Hallo??? Guckst du eigentlich auch manchmal ins Gesetz?
wenn ich sein gebaren hier und in den unzähligen anderen threads so anschaue, liegt die antwort auf der hand: nein.

hoffentlich gut versichert...
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